Wissen

Was Sie wissen müssen, bevor Sie die erste Rechnung schreiben

E-Rechnung, GoBD, Umsatzsteuer-Voranmeldung, Einnahmenüberschussrechnung: vier Themen, die jede Rechnung in Deutschland berühren. Hier kurz erklärt, im Magazin vertieft, im Lexikon nachschlagbar. Jede Zahl hat im Beitrag ihre Quelle, jeder Beitrag seinen Stand.

Wir erklären Recht, wir beraten nicht — für Ihren Fall bleibt die Steuerkanzlei zuständig.

  • Quelle im Beitrag
  • Stand an jedem Beitrag
  • Frei lesbar, ohne Konto
7Beiträge im Magazin
42Begriffe im Lexikon
4Themengebiete
5Recht-&-Fristen-Hinweise in der Anwendung

Stand: August 2026 — jeder Beitrag nennt seinen Kenntnisstand selbst.

Vier Themen

Was jede Rechnung in Deutschland berührt

Jedes Thema in drei Sätzen, dann der Weg in den Beitrag oder ins Lexikon.

GoBD: unveränderbar, nachvollziehbar, acht Jahre

Eine festgeschriebene Rechnung wird nicht mehr geändert, sondern storniert und neu gestellt. Belege bleiben acht Jahre aufbewahrt.

Festgeschrieben, verkettet, aufbewahrt — seit 2025 acht Jahre für Belege und Rechnungen.

Einnahmen­überschuss­rechnung: Einnahmen minus Ausgaben

Für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen, die nicht bilanzieren. Saldy ist für die EÜR gemacht, nicht für die Bilanz.

Einnahmen 7.335,84 € · Ausgaben 1.600,14 € · Gewinn 5.735,70 € (Demo-Daten)

Neun Pflichtangaben nach § 14 UStG

Fehlt eine einzige Pflichtangabe, kann der Vorsteuerabzug Ihres Kunden kippen — und Sie bekommen die Rechnung zurück. Die vollständige Liste, die Erleichterung für Kleinbeträge und die Zusätze, die man am häufigsten vergisst.

  1. Name und Anschrift des Ausstellers
  2. Name und Anschrift des Empfängers
  3. Steuernummer oder USt-IdNr.
  4. Ausstellungsdatum
  5. Fortlaufende Rechnungsnummer
  6. Menge und Art der Leistung
  7. Zeitpunkt der Leistung
  8. Entgelt nach Steuersätzen
  9. Steuersatz und Steuerbetrag
Zeitplan

Drei Stichtage, die schon feststehen

2025: empfangen können. 2027: ausstellen, wenn der Vorjahresumsatz über 800.000 € liegt. 2028: alle. Kleinunternehmer bleiben beim Ausstellen ausgenommen, müssen E-Rechnungen aber annehmen und aufbewahren können — ein E-Mail-Postfach genügt.

  • Kleinunternehmer müssen empfangen, nicht ausstellen
  • Kleinunternehmer-Grenzen: 25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr
  • Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise und Rechnungen an Privatkunden
E-Rechnungspflicht 2027 und 2028: Die Fristen, die Ausnahmen und was jetzt zu tun ist 12 Min · Stand August 2026
Lexikon

42 Begriffe, kurz erklärt

Von E-Rechnung bis One-Stop-Shop. Wo eine Zahl vom Jahr abhängt, steht sie bewusst nicht im Lexikon, sondern im Programm an der Eingabe.

In der Anwendung

Die Hinweise stehen auch dort, wo Sie arbeiten

Unter „Neu bei Saldy" zeigt die Anwendung dieselben Recht-&-Fristen-Hinweise — mit Verweis auf den Beitrag und seinen Stand. Jeder Satz dort ist im verknüpften Beitrag belegt; Zahlen und Fristen kommen wörtlich aus dessen Kurzantwort.

  • E-Rechnung: ausstellen wird ab 2027 Pflicht, ab 2028 für alleEmpfangen müssen alle inländischen Unternehmen schon seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen wird ab dem 1. Januar 2027 Pflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz und ab dem 1. Januar 2028 für alle übrigen. Ausgenommen bleiben Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto, Fahrausweise, Rechnungen von Kleinunternehmern und Rechnungen an Privatkunden.Beitrag: E-Rechnungspflicht 2027 und 2028 · Stand August 2026
  • Kleinunternehmer: 25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden JahrSeit 2025 gilt § 19 UStG nur, wenn der Vorjahresumsatz höchstens 25.000 € betrug und der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Wird die Grenze unterjährig überschritten, endet der Status sofort — ab genau dem Umsatz, der sie überschreitet.Beitrag: Kleinunternehmer und E-Rechnung · Stand August 2026
  • Aufbewahrung: acht Jahre für Belege und RechnungenBuchungsbelege und Rechnungen sind seit 2025 acht Jahre aufzubewahren (§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO, § 257 HGB); Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse weiterhin zehn Jahre. E-Rechnungen gehören im strukturierten Originalformat ins Archiv.Beitrag: GoBD einfach erklärt · Stand August 2026
  • Voranmeldung: bis zum 10., mit Dauerfristverlängerung einen Monat späterWie oft anzumelden ist, richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres: über 9.000 € monatlich, zwischen 2.000 € und 9.000 € vierteljährlich, unter 2.000 € kann das Finanzamt befreien. Abzugeben ist bis zum 10. Tag nach Ende des Zeitraums; die Dauerfristverlängerung schiebt ihn um einen Monat, bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung von einem Elftel.Beitrag: Umsatzsteuer-Voranmeldung · Stand August 2026
  • Pflichtangaben auf der Rechnung (§ 14 UStG)Was auf einer Rechnung stehen muss, damit der Empfänger die Vorsteuer ziehen kann — und was bei Kleinbetragsrechnungen und bei der Umkehr der Steuerschuld anders ist.Beitrag: Pflichtangaben auf der Rechnung · Stand August 2026
Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Acht Fragen, die vor der ersten Rechnung kommen — jede Antwort steht ausführlich im Magazin.

  • Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

    Nein. Sie müssen E-Rechnungen aber empfangen und aufbewahren können. Kleinunternehmer ist, wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz hat. Mehr im Beitrag Kleinunternehmer und E-Rechnung.

  • Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

    Beide setzen die Norm EN 16931 um. XRechnung ist reines XML, ZUGFeRD eine PDF mit eingebettetem XML. Für das Finanzamt sind beide gleichwertig.

  • Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

    Acht Jahre für Rechnungen und Belege, seit 2025. Löschen Sie Ihr Konto, bleiben festgeschriebene Belege so lange gespeichert, wie das Gesetz es verlangt (§ 147 AO) — abrufen können Sie sie danach nicht mehr. Laden Sie den Datenauszug vorher herunter.

  • Bis wann muss die Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben sein?

    Bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Mit Dauerfristverlängerung verschiebt sich der Termin um einen Monat.

  • Gibt Saldy die Voranmeldung an das Finanzamt ab?

    Nein. Saldy erzeugt die Datei mit den berechneten Werten; die Abgabe machen Sie in ELSTER.

  • Wie aktuell sind die Beiträge?

    Jeder Beitrag trägt Datum, Aktualisierung und einen Kenntnisstand. Ändert sich eine Regel, wird der Beitrag angepasst und der Stand neu gesetzt.

  • Gibt es die Beiträge auch maschinenlesbar?

    Ja: /llms.txt gibt einen Überblick, /llms-full.txt alle Beiträge, jeder Beitrag liegt auch als Markdown unter /blog/<slug>.md, das Lexikon unter /blog/lexikon.md.

  • Ersetzt das Magazin einen Steuerberater?

    Nein. Wir erklären Recht, wir beraten nicht. Für Ihren Einzelfall bleibt die Steuerkanzlei zuständig — mit dem Vorteil, dass Ihre Buchhaltung dort sauber ankommt.

Mehr Antworten: Funktionen · Vorteile · Preise

Wissen anwenden

Was hier steht, macht Saldy zum Arbeitsschritt: Rechnung, Festschreibung, E-Rechnung, Voranmeldung — in einem Fluss. Lesen Sie weiter oder probieren Sie es in der Demo, ohne Konto und ohne Übertragung.

Ohne Kreditkarte. Konto jederzeit löschbar.