Rechtliches

Widerrufsbelehrung

In Vorbereitung — zuerst ist zu klären, ob überhaupt ein Widerrufsrecht besteht.

Stand: 30. August 2026

1.Gilt ein Widerrufsrecht überhaupt?#

Diese Frage steht bewusst vor der Belehrung, weil sie über deren Notwendigkeit entscheidet.

Ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB steht Verbrauchern zu. Saldy richtet sich an Selbstständige, die in dieser Eigenschaft handeln — also an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Zwischen Unternehmern besteht regelmäßig kein Widerrufsrecht.

[offen: anwaltlich zu entscheiden. Zwei Wege sind möglich und schließen einander aus: (1) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer — dann tritt an die Stelle dieser Seite ein klarer Hinweis, dass kein Widerrufsrecht besteht, und der Kaufweg muss das ebenso sagen. (2) Verbraucher können ebenfalls abschließen — dann ist hier die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB einzusetzen, samt Muster-Widerrufsformular und der Frage des vorzeitigen Leistungsbeginns bei digitalen Diensten.]

2.Widerrufsbelehrung#

[offen: Erst auszufüllen, wenn die Frage oben mit „Verbraucher möglich" beantwortet ist. Dann ist der gesetzliche Mustertext zu verwenden — nicht frei formuliert, sondern wörtlich, weil nur der Mustertext die Gesetzlichkeitsfiktion auslöst.]

3.Muster-Widerrufsformular#

[offen: Gehört zwingend dazu, sobald ein Widerrufsrecht besteht. Ebenfalls wörtlich aus der gesetzlichen Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB zu übernehmen.]

Hinweis: Diese Seite ist ein Gerüst, kein fertiger Rechtstext. Die Gliederung steht, die Klauseln fehlen und sind als offen gekennzeichnet. Sie wurden bewusst nicht formuliert: Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen richten mehr Schaden an als fehlende. Vor dem Verkauf kostenpflichtiger Tarife muss diese Seite anwaltlich erstellt werden. Bezahlte Tarife sind derzeit nicht buchbar.