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Gewinn vor SteuernBetriebseinnahmen nach Zufluss (§ 11 EStG): Gezählt wird, was tatsächlich eingegangen ist — offene Rechnungen noch nicht. Abzüglich Betriebsausgaben und Abschreibung; dieselbe Rechnung wie in der Anlage EÜR, also brutto: Die vereinnahmte Umsatzsteuer zählt als Einnahme, die gezahlte Vorsteuer und die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer als Ausgabe.
0,00 €
EinnahmenVereinnahmte Erlöse im Zeitraum — Zahlungen und Bareinnahmen, nicht Rechnungsdaten. Eine geschriebene, aber unbezahlte Rechnung zählt noch nicht (§ 11 EStG). Wie in der Anlage EÜR brutto: einschließlich der vereinnahmten Umsatzsteuer.
0,00 €
AusgabenSumme der erfassten Betriebsausgaben im Zeitraum — wie in der Anlage EÜR einschließlich der gezahlten Vorsteuer und der an das Finanzamt abgeführten Umsatzsteuer.
0,00 €
Letzte 6 Monate · Zufluss und Abfluss (brutto) wie in der Anlage EÜR — die Kennzahlen darüber zeigen das laufende Jahr

Was ist zu tun

Was Aufmerksamkeit braucht — nur Hinweise, geändert wird nichts.

Nächste Termine

Alles mit einer Frist, an einem Ort — jede Zeile führt hin.

Ausstehende Rechnungen

Ausstehender Betrag
0,00 €
0Offen0,00 €
0Bezahlt0,00 €
0Storniert0,00 €

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Zahllast (Quartal)Vereinnahmte Umsatzsteuer minus abziehbare Vorsteuer — samt selbst geschuldeter Steuer nach § 13b und angerechneter Sondervorauszahlung. Positiv = ans Finanzamt zu zahlen, negativ = Erstattung.
0,00 €
Umsatzsteuer0,00 €
− Vorsteuer0,00 €

Bank

Gesamtsaldo (Demo-Konto)
Noch kein Konto verbunden.

Top-Ausgaben nach Kategorie

Noch keine Ausgaben erfasst.

Angebot erstellen

BezeichnungMengeEinzelpreis € (netto)Nachlass %USt.

Ein Angebot ist keine Rechnung: Es bekommt keine fortlaufende Rechnungsnummer, keine Fälligkeit und keine Zahlungsbedingung — und es lässt sich ändern, solange es niemand angenommen hat.

Angebote

NummerKundeLeistungBruttoStatusAktionen

Auftragsbestätigungen

NummerKundeAus AngebotBruttoStatusAktionen

Nimmt der Kunde an, wird aus dem Angebot eine Auftragsbestätigung — der Beleg, der festhält, was vereinbart wurde. Sie fordert kein Geld; Lieferschein und Rechnung entstehen daraus mit einem Klick.

Lieferscheine

NummerKundeZum AuftragPositionenStatusAktionen

Der Lieferschein begleitet die Ware und trägt keine Preise — abgerechnet wird gesondert. Mit ihm verlässt die Ware das Lager: Der Abgang wird zu seinem Datum gebucht, nicht erst beim Festschreiben der Rechnung. Die Rechnung dazu bucht ihn dann nicht noch einmal.

Neue Rechnung

BezeichnungMengeEinzelpreis € (netto)Nachlass %USt.

Festschreiben vergibt die fortlaufende Nummer, erzeugt die E-Rechnung (EN 16931) und macht den Beleg unveränderlich — Korrektur nur per Storno.

Rechnungen

Eine festgeschriebene Rechnung wird nicht mehr geändert — weder Nummer noch Datum, Betrag oder Positionen. Falsch ist sie in der Welt und wird korrigiert, nicht überschrieben: ganz per Storno, teilweise per Gutschrift. „Duplizieren“ legt einen neuen Entwurf mit denselben Positionen an und lässt das Original unberührt. [rechtlich prüfen]

StatusNummerKundeDatumBruttoE-RechnungAktionen

Ausgabe erfassen


Eingangsrechnung hierher ziehen — eine E-Rechnung (XRechnung-XML oder ZUGFeRD-PDF) wird gelesen und mit Lieferant, Datum, Netto und Vorsteuer übernommen. Andere Belege (.pdf, .png, .jpg) werden zum Prüfen vorgelegt: Beleg links, Felder rechts. Mehrere Dateien auf einmal gehen nacheinander durch.

Wiederkehrende Ausgaben

0 Vorlagen

Für Miete, Hosting, Software-Abos — Ausgaben, die regelmäßig gleich wiederkommen. Lieferant, Betrag und Rhythmus legst du einmal fest; zum Termin entsteht daraus auf Knopfdruck eine ganz normale Ausgabe in der Liste unten. Nichts wird ohne dein Zutun gebucht. Eine Vorlage ist kein Beleg.

LieferantKategorieRhythmusNächsteNettoStatus

Aus CSV importieren

Umzug von Lexware / sevDesk

Eine Exportdatei mit Kopfzeile genügt — Saldy erkennt die Spalten an ihren Namen (Lieferant/Kunde, Belegdatum, Kategorie, Netto, USt-Satz oder Vorsteuer-Betrag), zeigt eine Vorschau und übernimmt erst auf Knopfdruck. Doppelte werden an Lieferant + Datum + Betrag erkannt und übersprungen.

Ausgaben

StatusBelegdatumLieferantKategorieNettoVorsteuer

Buchungsregeln

automatische Kategorisierung

Enthält der Lieferantenname das Muster, werden Kategorie, Steuersatz und Steuerfall beim Erfassen vorbelegt — ohne Groß-/Kleinschreibung, die erste passende Regel gewinnt. Beim Speichern einer neuen Ausgabe bietet Saldy das Anlegen von selbst an.

MusterKategorieSteuersatzSteuerfall

Bankkonto verbinden

In der echten Anwendung verbindest du dein Geschäftskonto über einen lizenzierten PSD2-Dienst (Betrieb in der EU geplant). Die Demo simuliert ein Konto mit Zahlungen zu deinen Belegen.

Umsätze aus CSV einlesen

bereit

Jede Bank exportiert anders: andere Spaltennamen, andere Reihenfolge, mal Semikolon, mal Komma, oft ein paar Zeilen Vorspann. Saldy sucht sich die Kopfzeile selbst und erkennt die Spalten am Namen — Buchungstag, Verwendungszweck, Betrag und Beteiligter, in den gängigen Schreibweisen. Doppelt eingelesene Umsätze werden erkannt und übersprungen — je Konto, denn derselbe Betrag am selben Tag kann auf zwei Konten ganz verschiedene Vorgänge sein.


CSV hierher ziehen oder klicken — Export aus dem Online-Banking, bis 2 MB

Die Datei wird im Browser gelesen und nirgendwohin gesendet.

Zusammenfassende Meldung

Wer in die EU liefert oder dort steuerpflichtige Leistungen erbringt, meldet das zusätzlich zur Voranmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern — mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Abnehmers und dem Entgelt in vollen Euro (§ 18a UStG). Saldy bereitet die Meldung aus deinen Belegen auf; übermittelt wird sie über das BZSt-Onlineportal oder ELSTER.

ArtUSt-IdNr.EntgeltMeldebetragBelege

Abgleich mit der Voranmeldung

Das Finanzamt vergleicht beides. Was hier auseinanderläuft, führt zu einer Rückfrage — deshalb steht es hier, bevor jemand anders es merkt.

KennzahlVoranmeldungZusammenfassende MeldungDifferenz

Umsatzsteuer-Voranmeldung

BeschreibungBemessungsgrundlageSteuerbetrag

Jede gerechnete Zahl lässt sich anklicken — dahinter steht die Liste der Belege, aus denen sie besteht.

Saldy übermittelt nicht. Die XML-Datei lädst du selbst in Mein ELSTER hoch und sendest sie dort authentifiziert ab; die Anleitung dazu steht unter UStVA für Mein ELSTER. Festgehalten wird, was du beim Finanzamt abgegeben hast — damit auffällt, wenn sich die Zahlen danach noch ändern.

Kleinunternehmer-Grenzen

Vorjahr Grenze 25.000 €
Laufendes Jahr Grenze 100.000 €

Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Aus festgeschriebenen Belegen des gewählten Jahres — Storni bereits verrechnet. Gerechnet wird wie im amtlichen Vordruck brutto. [rechtlich prüfen]

Betriebseinnahmen (Zeile 18)0,00 €
Betriebsausgaben (Zeile 67)0,00 €
Gewinn / Verlust0,00 €

Summen- und Saldenliste

SKR03
KontoBezeichnungSollHabenSaldo

Umsatz nach Kunden

Brutto, festgeschriebene Rechnungen abzüglich Storni

Noch keine Daten.

Ausgaben nach Kategorie

Netto, erfasste Ausgaben

Noch keine Daten.

Betriebswirtschaftliche Auswertung

Zwei Spalten, wie es eine BWA verlangt: der gewählte Monat und das aufgelaufene Jahr bis einschließlich dieses Monats. Der Prozentwert bezieht sich jeweils auf die Gesamtleistung derselben Spalte — so sieht man, ob eine Kostenart wächst, oder nur der Umsatz.

PositionMonat%Kumuliert%

Die Abschreibung wird zeitanteilig abgegrenzt — ein Zwölftel des Jahresbetrags je Monat. Über das volle Jahr ergibt das denselben Abschreibungsbetrag wie in der EÜR. Das Ergebnis ist trotzdem ein anderes: Die BWA rechnet netto, weil die durchlaufende Umsatzsteuer die betriebliche Leistung nur verrauschen würde; die Anlage EÜR rechnet brutto, weil der amtliche Vordruck das so vorsieht (§ 11 EStG). Die Differenz ist genau die Umsatzsteuer, die im Zeitraum zu- und wieder abgeflossen ist. [rechtlich prüfen]

Was diese BWA ist und was nicht: Sie gliedert die Zahlen, die in Saldy entstehen — festgeschriebene Rechnungen, erfasste Ausgaben, Bargeschäfte und die Abschreibung. Eine BWA aus der Kanzlei kennt zusätzlich Personalkosten, Bestandsveränderungen, Rückstellungen und Abgrenzungen; sie kann deshalb zu anderen Zahlen kommen. Für die laufende Steuerung reicht diese Fassung, für den Jahresabschluss nicht. [rechtlich prüfen]

Kontakt anlegen

Aus CSV einlesen

Umzug von Lexware / sevDesk

Eine Exportdatei mit Kopfzeile genügt — Saldy erkennt die Spalten an ihren Namen (Name/Firma, Straße, PLZ, Ort, Land, USt-IdNr.), zeigt eine Vorschau und legt erst auf Knopfdruck an. Was es schon gibt, wird am Namen erkannt und übersprungen.

Kontakte

Klick auf einen Kunden zeigt alle Belege, Umsatz und offene Posten.

Firma / NameOrtLandUSt-IdNr.Umsatz

Produkt / Leistung anlegen

Produkte

BezeichnungEinheitNettoUSt.Bestand

Bestände

Lagerwert 0,00 €

Der Bestand wird nicht gespeichert, sondern gerechnet: aus allen Zugängen, Abgängen und Korrekturen der Reihe nach. Das ist mehr Arbeit für die Anwendung und weniger für dich — eine Zahl, die man nachrechnen kann, streitet niemand ab. Verkaufte Ware geht automatisch ab, sobald die Rechnung festgeschrieben ist; ein Storno bucht sie wieder zu.

ArtikelBestandMindestEinstandWertStatus

Bewegung erfassen

Lagerbuch

Nr.DatumArtikelVorgangMengeBestandBeleg

Eine eingetragene Bewegung wird nicht gelöscht. Stimmt der Bestand nicht, buchst du eine Inventur — sie schreibt die Differenz als eigene Zeile fort, statt die Vergangenheit zu ändern.

Was der Lagerwert ist — und was nicht: Bestand × Einstandspreis, mehr nicht. Für die Einnahmenüberschussrechnung ändert das nichts: Dort ist eingekaufte Ware im Zeitpunkt der Zahlung Betriebsausgabe, unabhängig davon, ob sie noch im Regal liegt (§ 4 Abs. 3 EStG). Wer bilanziert, braucht eine Bewertung nach § 6 EStG mit Niederstwertprinzip — die leistet diese Ansicht nicht. Sie beantwortet die Frage, was da ist, und liefert die Grundlage für die körperliche Bestandsaufnahme. [rechtlich prüfen]

Steuerprofil

Diese Angaben stehen als Absender auf jeder Rechnung und im E-Rechnungs-XML. Sie steuern außerdem Steuerausweis, Pflichthinweise und UStVA. Änderungen werden in deinem Konto gespeichert und wirken ab der nächsten Festschreibung.

Nummernkreise

gilt ab dem nächsten Beleg

Jede Belegart zählt für sich hoch. Trag dein Muster ein und die Nummer, bei der es weitergehen soll — etwa 2015-RG-{NNN} ab 32. Ab da zählt Saldy selbstständig weiter; von Hand vergeben wird nichts. Bereits festgeschriebene Belege behalten ihre Nummer für immer: Ein neues Muster wirkt nur auf das, was danach entsteht. Die Rechnungsnummer muss einmalig sein (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG). Lücken sind erlaubt, Doppelungen nicht — Saldy überspringt deshalb jede Nummer, die es schon gibt.

BelegartMusterNächste NummerJahreswechselNächster Beleg

Platzhalter: {JJJJ} Jahr vierstellig · {JJ} Jahr zweistellig · {MM} Monat — alle drei aus dem Belegdatum. {NNNN} ist der Zähler; die Zahl der N bestimmt die Stellen ({NNN} → 032, {NNNNNN} → 000032). Alles andere im Muster steht so auf dem Beleg. Ein Zähler muss vorkommen — ohne ihn bekäme jeder Beleg dieselbe Nummer. [rechtlich prüfen]

Kostenstellen

0

Eine Kostenstelle bündelt Erlöse und Kosten eines Bereichs — Filiale, Projekt, Fahrzeug, Maschine. Sie ändert nichts an Steuer oder Beleg, macht aber sichtbar, welcher Teil des Betriebs sich trägt. Beim DATEV-Export wird sie als KOST1 mitgegeben.

NummerBezeichnung

Rechnungsdesign

wirkt ab der nächsten Festschreibung

Mach die Rechnung zu deiner: Logo, Akzentfarbe und ein persönlicher Schlusstext. Die Individualisierung betrifft nur die Darstellung (PDF) — das steuerliche Original (E-Rechnungs-XML) bleibt unverändert.Pflichtangaben nach § 14 UStG bleiben immer vollständig sichtbar — das Design ändert nur Farbe, Logo und Grußtext.

Datensicherung

Der ganze Arbeitsbereich als eine Datei — Belege, Kontakte, Produkte, Kassenbuch, Anlagen, festgehaltene Abgaben, Einstellungen. Zum Aufheben, zum Umziehen, und als Rückversicherung gegen alles, was Browsern so zustößt. Die Sicherungsdatei bleibt bei dir. Eine eingespielte Sicherung wird wie jede Änderung als neuer Stand in deinem Konto gespeichert.

Was hier passiert — und was nicht

Die Berechnungen laufen in deinem Browser, dein Arbeitsbereich wird verschlüsselt übertragen und in deinem Konto gespeichert — auf jedem Gerät derselbe Stand. Jeder festgeschriebene Beleg wird zusätzlich in ein Journal auf dem Server eingetragen, das nur wächst; fehlt später ein Beleg oder weicht er ab, wird das beim Laden gemeldet. Noch nicht enthalten sind: die technisch erzwungene Unveränderbarkeit auf Datenbankebene (die gehört zum eigenbetriebenen Server), unabhängige EN-16931-Validierung jeder Rechnung, ELSTER- und DATEV-Übermittlung sowie die Bankanbindung nach PSD2.

Sonstige Einnahme erfassen

Betriebseinnahmen, die nicht aus einer Saldy-Rechnung stammen — etwa Auszahlungen von Stripe/PayPal, AdSense-Erlöse, Cashback oder Zinsen. Sie zählen nach Zufluss (§ 11 EStG) als Betriebseinnahmen in EÜR und Umsatzsteuer.

Aus CSV importieren

Umzug von Lexware / sevDesk

Eine Exportdatei mit Kopfzeile genügt — Saldy erkennt die Spalten an ihren Namen (Quelle/Kunde, Belegdatum, Kategorie, Netto, USt-Satz oder Umsatzsteuer-Betrag), zeigt eine Vorschau und übernimmt erst auf Knopfdruck. Doppelte werden an Quelle + Datum + Betrag erkannt und übersprungen.

Stripe / PayPal-Report importieren

Zahlungsdienstleister

Der PayPal-Aktivitätsbericht oder der Stripe-Zahlungsexport (CSV) wird an der Kopfzeile erkannt. Abgeschlossene Zahlungen werden brutto als Umsatzerlöse übernommen; Auszahlungen ans eigene Bankkonto bleiben außen vor, sonst zählte derselbe Umsatz doppelt. Nur EUR-Zeilen werden gelesen. Doppelte werden an Quelle + Datum + Betrag erkannt und übersprungen.

Sonstige Einnahmen

BelegdatumQuelleKategorieNettoUSt.

Serie anlegen

0 Serien

Für Kunden mit regelmäßiger Leistung — Wartung, Abo, Retainer. Du legst Kunde, Leistung und Rhythmus einmal fest; zum Termin entsteht daraus eine ganz normale Rechnung mit eigener fortlaufender Nummer und eigener E-Rechnung. Eine Serie ist kein Sammelbeleg, sondern eine Vorlage.

Serien

KundeLeistungRhythmusNächsteBetragStatus

Erzeugte Rechnungen

RechnungKundeDatumBetrag

Jede Ausführung ist ein eigener Beleg — mit eigener Nummer, eigener E-Rechnung und eigenem Datum.

Gut zu wissen

  • Nichts läuft heimlich: Abgerechnet wird, wenn du auf „Fällige jetzt abrechnen“ drückst. Eine Rechnung, die ohne Zutun rausgeht, ist eine Rechnung, die niemand geprüft hat.
  • Keine Lücken, keine Dubletten: Liegen mehrere Termine zurück, entsteht für jeden eine eigene Rechnung — und keiner wird zweimal abgerechnet.
  • Änderungen wirken nach vorn: Preis oder Steuersatz gelten ab der nächsten Ausführung. Bereits festgeschriebene Belege bleiben, wie sie sind.
  • Pausieren statt löschen: Eine beendete Serie bleibt stehen; ihre Rechnungen bleiben ohnehin unveränderlich.
Was hier bewusst fehlt: ein Zeitplan, der ohne dich läuft. Dafür bräuchte es einen Server, der zur Nacht aufwacht — und die Gewissheit, dass niemand eine falsche Rechnung verschickt, während er schläft. In der eigenbetriebenen Fassung ist das eine Aufgabe für den Betrieb, nicht für den Browser. Erzeugte Rechnungen verschickst du einzeln über Ansehen → Per E-Mail senden — mit Konto und eingerichtetem Postausgang; ohne ihn sagt Saldy, dass nichts hinausgegangen ist. [rechtlich prüfen]

Kassenbewegung erfassen

Kassenbestand 0,00 €

Ein Kassenbuch muss lückenlos und in zeitlicher Reihenfolge geführt werden; der Bestand darf rechnerisch nie negativ werden (Kassensturzfähigkeit, § 146 AO). Saldy vergibt die Nummern fortlaufend und rechnet den Bestand nach jeder Zeile mit.

Kassenbuch

Nr.DatumVorgangKategorieEinnahmeAusgabeUSt.Bestand

Eine eingetragene Buchung wird nicht gelöscht, sondern durch eine Gegenbuchung berichtigt — so bleibt die Reihenfolge lückenlos nachvollziehbar.

Zeit erfassen

0,00 h offen

Wer nach Aufwand abrechnet, verliert Geld an den Stellen, an denen er nicht mitschreibt. Hier hältst du Arbeitszeit je Kunde und Projekt fest und übernimmst sie später als Rechnungspositionen — ohne die Stunden noch einmal zusammenzusuchen. Abgerechnet wird auf Hundertstelstunden gerundet (0,01 h = 36 Sekunden); dieselbe Rundung siehst du unten in der Spalte „Wert“.

Erfasste Zeiten

DatumKundeProjektTätigkeitDauerSatzWertStatus

Nach Projekt

Kunde / ProjektStundendavon offenOffener Wert

„Offen“ heißt: abrechenbar erfasst und noch auf keiner festgeschriebenen Rechnung.

Grenzen dieser Zeiterfassung

Die Zeiterfassung ist eine Vorstufe der Rechnung, keine Arbeitszeiterfassung im Sinne des Arbeitsrechts. Sie kennt keine Pausen, keine Höchstarbeitszeit und keine Anwesenheitspflicht und ersetzt deshalb keine Zeiterfassung für Angestellte nach § 16 ArbZG. [rechtlich prüfen]

Übernommene Zeiten bleiben stehen und werden mit der Rechnungsnummer versehen, sobald die Rechnung festgeschrieben ist. Vorher lässt sich die Übernahme zurücknehmen — danach nicht mehr, denn dann steht die Leistung auf einem unveränderlichen Beleg.

Beleg ablegen

0 Belege

Der Schlüssel eines Belegs ist die Prüfsumme seines Inhalts (SHA-256). Daraus folgt zweierlei von selbst: Derselbe Beleg landet nie zweimal im Archiv, und ein abgelegter Beleg lässt sich nicht durch einen anderen ersetzen — ein anderer Inhalt hätte einen anderen Schlüssel. Die Prüfsumme wird auf dem Server nachgerechnet.


Beleg hierher ziehen oder klicken — PDF, JPG, PNG oder XML, bis 2 MB

Archiv

BelegAbgelegtGrößePrüfsumme (SHA-256)

Ein abgelegter Beleg wird nicht überschrieben und nicht gelöscht. Wird eine Datei ein zweites Mal hochgeladen, erkennt das Archiv sie an der Prüfsumme wieder und legt keine Dublette an.

Was das leistet

  • Inhaltsadressiert: gleicher Inhalt = gleicher Schlüssel, keine Dubletten.
  • Nicht überschreibbar: ein anderer Inhalt bekommt einen anderen Schlüssel; die Anwendung ersetzt nie einen bestehenden Beleg.
  • Nachprüfbar: die Prüfsumme steht im Verzeichnis. Wer den Beleg herunterlädt, kann sie selbst nachrechnen.
  • Verzeichnis wächst nur: Einträge kommen hinzu, keiner verschwindet.

Was das nicht leistet

Eine auf Speicherebene erzwungene Schreibsperre (S3 Object-Lock oder WORM-Medium) ist das hier nicht. Der Objektspeicher hinter dieser Fassung kennt so etwas nicht. Was du bekommst, ist eine Ablage, die von der Anwendung nicht überschrieben wird, plus eine Prüfsumme, mit der sich jede spätere Veränderung nachweisen lässt.

Wer die technisch erzwungene Unveränderbarkeit braucht — und für eine Betriebsprüfung ist das der Unterschied —, betreibt Saldy auf eigenem Server mit PostgreSQL und Object-Lock-Speicher. Der Umstieg ist additiv: Bestehende Belege behalten ihre Prüfsumme und damit ihre Identität. [rechtlich prüfen]

Mahnwesen

Überfällige Rechnungen im Blick und in eskalierenden Stufen anmahnen: Zahlungserinnerung → 1. Mahnung → 2. Mahnung. Jede Stufe erzeugt ein PDF an den Kunden; der Beleg selbst bleibt unverändert.

3 StufenAutomatische EskalationAppend-only Protokoll

So funktioniert's

1

Überfällige finden

Saldy listet alle offenen Rechnungen, deren Fälligkeit überschritten ist.

2

Stufe auslösen

Passende Mahnstufe wählen — die nächste Eskalation wird automatisch vorgeschlagen.

3

Versenden & protokollieren

Das Mahnschreiben (PDF) geht an den Kunden, der Vorgang landet revisionssicher im Mahnprotokoll.

Offene Forderungen

0 überfällig

Fällig wird eine Rechnung nach dem Zahlungsziel aus deinem Steuerprofil. Ab dem ersten Tag danach darfst du mahnen; die Stufe schlägt Saldy vor, entscheiden tust du. Aufgeschlagen wird nichts von selbst — Zinsen und Pauschale rechnet Saldy aus, übernommen werden sie erst, wenn du sie in das Schreiben holst.

RechnungKundeFällig amOffenVerzugszinsenBisherNächster Schritt

Verzugszinsen und Pauschale

Wer zu spät zahlt, schuldet Zinsen — ohne dass man sie vereinbaren müsste (§ 288 BGB). Der Satz hängt am Basiszinssatz der Bundesbank, der sich zum 1. Januar und 1. Juli ändert; dazu kommen neun Prozentpunkte zwischen Unternehmen und fünf gegenüber Verbrauchern. Saldy ruft den Basiszinssatz nicht ab — ein veralteter Kurs wäre schlimmer als ein eingetragener, den du kennst.

Vorbelegt: Stand 2. Halbjahr 2025 — vor dem Mahnen prüfen.

Mahnprotokoll

DatumRechnungStufeGebührVerzugZahlbar bis

Einträge werden nur angehängt. Ein versendetes Mahnschreiben lässt sich nicht zurücknehmen — es lässt sich nur ein weiteres schreiben.

Sauber getrennt

  • Mahnungen gehen an Kunden — niemals verwechselt mit Abo-Abrechnung von Saldy selbst.
  • Das Mahnprotokoll ist append-only: Einträge lassen sich nicht nachträglich ändern.
  • Verzugszinsen und Mahngebühren bewusst manuell — rechtlich sauber statt automatisch aufgeschlagen.

Wirtschaftsgut erfassen

Was länger als ein Jahr genutzt wird, wird nicht sofort abgezogen, sondern über die Nutzungsdauer verteilt. Saldy entscheidet anhand der Anschaffungskosten selbst, welcher Weg gilt, und rechnet die Abschreibung des laufenden Jahres monatsgenau.

Anlagenverzeichnis

AfA laufendes Jahr 0,00 €
BezeichnungAnschaffungKosten (netto)BehandlungAfA laufendes JahrRestbuchwertAktion

Scheidet ein Wirtschaftsgut aus — verkauft, entnommen, verschrottet —, wird es nicht gelöscht, sondern bekommt ein Abgangsdatum: Bis dahin wird abgeschrieben, der Restbuchwert geht im Abgangsjahr auf einmal ab (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). Ein Verkauf ist ein steuerpflichtiger Umsatz und gehört auf eine Rechnung. [rechtlich prüfen]

So wird eingeordnet: bis 250 € netto sofort als Aufwand; über 250 bis 800 € netto geringwertiges Wirtschaftsgut mit Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG); darüber lineare Abschreibung über die Nutzungsdauer, im Anschaffungsjahr zeitanteilig ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 EStG). Die Sammelposten-Variante (Pool-Abschreibung über fünf Jahre) ist bewusst nicht eingebaut — sie ist ein Wahlrecht, das einheitlich für alle Güter eines Jahres gelten muss. [rechtlich prüfen]

Umsatzsteuer-Jahreserklärung

Die Voranmeldung ist eine Abschlagszahlung, die Jahreserklärung die Abrechnung. Am Ende steht eine einzige Zahl: Was du im Jahr geschuldet hast, minus dem, was du bereits vorangemeldet und gezahlt hast. Saldy rechnet die Bemessungsgrundlagen aus denselben Belegen zusammen wie die Voranmeldung — festgeschriebene Rechnungen, Bargeschäfte, Ausgaben.

KennzahlSachverhaltBemessungsgrundlageSteuer

Geleistete Vorauszahlungen

0,00 €

Was Saldy aus den Belegen errechnet, ist die Soll-Zahllast je Voranmeldungszeitraum. Was du tatsächlich überwiesen hast, weiß nur dein Kontoauszug — eine Dauerfristverlängerung, eine korrigierte Voranmeldung oder eine Verrechnung verschieben den Betrag. Deshalb steht beides nebeneinander, und die Abschlusszahlung rechnet mit dem, was du einträgst.

ZeitraumErrechnete ZahllastTatsächlich vorangemeldetAbweichung

Abschlusszahlung

Was das ist — und was nicht

Dies ist eine Vorbereitung der Jahreserklärung, kein amtliches Formular. Die Kennzahlen folgen der Umsatzsteuer-Voranmeldung; die Jahreserklärung selbst kennt weitere Zeilen, die Saldy nicht führt — unentgeltliche Wertabgaben, innergemeinschaftliche Erwerbe, Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG, Umsätze nach § 24 UStG. [rechtlich prüfen]

Übermittelt wird nichts: Die Abgabe läuft über ELSTER und braucht die freigeschaltete ERiC-Bibliothek. Was hier steht, überträgst du ins Formular oder gibst es deiner Kanzlei.

Anlage EÜR

Die Einnahmenüberschussrechnung entsteht aus denselben Belegen wie deine Rechnungen und Ausgaben — keine getrennte Buchführung. Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben, den amtlichen Zeilen zugeordnet.

Amtliche ZeilenELSTER-fertig

Ergebnis (laufendes Wirtschaftsjahr)

PositionBetrag
Betriebseinnahmen (Zeile 18, brutto)
Betriebsausgaben (Zeile 67)
Gewinn (Überschuss) (Zeile 91)

Dieselben Zahlen wie unter „Umsatzsteuer & EÜR" — aus den festgeschriebenen Rechnungen, Ausgaben, Bargeschäften und der Abschreibung. Vorher standen hier erfundene Beispielwerte, die nie mit der eigenen Rechnung übereinstimmten.

So kommst du dahin

  • Rechnungen ganz normal festschreiben — sie zählen als Betriebseinnahmen.
  • Ausgaben mit Beleg und Kategorie erfassen — sie zählen als Betriebsausgaben.
  • Saldy ordnet alles den amtlichen EÜR-Zeilen zu und bildet den Überschuss.
  • Die Zeilen ins ELSTER-Formular übertragen — einen XML-Upload gibt es für die Anlage EÜR nicht. Was Saldy als Datei liefert, steht unter UStVA für Mein ELSTER.
Gerechnet wird brutto — so wie der amtliche Vordruck: Die von deinen Kunden vereinnahmte Umsatzsteuer ist eine Betriebseinnahme (Zeile 16), die an Lieferanten gezahlte Vorsteuer (Zeile 59) und die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer (Zeile 60) sind Betriebsausgaben; eine Erstattung des Finanzamts ist Betriebseinnahme (Zeile 17). Das wirkt zunächst falsch, ist aber das Zufluss-/Abflussprinzip: Die Umsatzsteuer zählt als Einnahme, weil sie dir zufließt — und wieder als Ausgabe, sobald du sie an das Finanzamt abführst; über die Jahre hebt sie sich exakt auf (§ 11 EStG, R 9b EStR). [rechtlich prüfen]
Kleinunternehmer nach § 19 UStG haben keine dieser Zeilen; für sie ändert sich nichts. Struktur und Zeilennummern repräsentativ — die verbindliche Vorgabe stellt ELSTER/ERiC bereit. [rechtlich prüfen]

UStVA für Mein ELSTER

Saldy erstellt die Umsatzsteuer-Voranmeldung und legt sie als XML-Datei ab. Abgegeben wird sie von dir — in Mein ELSTER, mit deinem eigenen Zugang. Übermitteln darf nur, wer die amtliche Bibliothek ERiC einsetzt; dafür braucht es eine Herstellerregistrierung und eine produktbezogene Hersteller-ID, die Saldy (noch) nicht hat. [rechtlich prüfen]

XML-UploadISO-8859-15ohne ERiC
Umsatzsteuer-Voranmeldung wird aus den Belegen vorbereitet

Datei erzeugen

Es gilt der Zeitraum, der unter Umsatzsteuer gewählt ist — dieselben Zahlen, dieselbe Quelle. Die Datei enthält nur den Inhalt der Nutzdaten (<Anmeldungssteuern>), genau das, was der Upload in Mein ELSTER erwartet: kein TransferHeader, keine Hersteller-ID, kein ERiC.

Mein ELSTER öffnen

So gibst du ab

1

XML herunterladen

Oben die Datei erzeugen — ustva-2026-07.xml oder ustva-2026-Q3.xml, je nach Rhythmus.

2

Mein ELSTER öffnen

Anmelden und das Formular „Umsatzsteuer-Voranmeldung“ für genau diesen Zeitraum aufrufen.

3

Datei hochladen

Im nächsten Schritt „Formulardaten hochladen“ wählen und die XML-Datei angeben.

4

Prüfen

ELSTER füllt das Formular und prüft es. Jede Kennzahl steht sichtbar da — Zeile für Zeile gegen Saldy halten.

5

Authentifiziert senden

Absenden geht nur mit deinem Zertifikat: Die UStVA ist seit 2013 nur authentifiziert übermittelbar.

6

Transferticket notieren

Das Übertragungsprotokoll speichern und die Abgabe unter „Umsatzsteuer“ festhalten.

Was diesen Weg nicht geht

  • Zusammenfassende Meldung: für die ZM gibt es keinen XML-Upload. Sie wird im ELSTER- oder BZSt-Onlineportal erfasst; dort lassen sich die Meldezeilen als CSV importieren. Die Werte dafür stehen unter Zusammenfassende Meldung. [rechtlich prüfen]
  • USt-Jahreserklärung: dafür ist kein Import-Weg bekannt — sie wird in Mein ELSTER von Hand erfasst. Die Zahlen dazu stehen unter USt-Jahreserklärung. [rechtlich prüfen]
  • Anlage EÜR: gehört zur Einkommensteuererklärung und wird ebenfalls im Portal erfasst; die Zeilen liefert Anlage EÜR.
  • Bescheiddaten abholen: geht nur über ERiC mit Zertifikat — also im Portal.
Erste Datei bitte genau ansehen. Der Aufbau folgt dem amtlichen Schema, wie es ELSTER dokumentiert — die verbindliche XSD-Fassung je Jahr liegt aber hinter dem (kostenlosen) ELSTER-Entwicklerzugang, den Saldy noch nicht hat. Prüfen kann Saldy die Datei deshalb nicht abschließend. Mein ELSTER prüft sie beim Hochladen und zeigt jeden Fehler an; das Portal ist das Sicherheitsnetz. Vergleiche beim ersten Mal jede Kennzahl im Formular mit der Ansicht unter „Umsatzsteuer“, bevor du absendest. [rechtlich prüfen]

Buchungsstapel erzeugen

0 Buchungen

Aus festgeschriebenen Rechnungen, erfassten Ausgaben, dem Kassenbuch und der Abschreibung des laufenden Jahres entsteht ein Buchungsstapel im DATEV-Format (EXTF, Formatversion 700). Berater- und Mandantennummer bekommst du von deiner Kanzlei — geraten wären sie hier das Schlechteste.

Vorschau

DatumBelegBuchungstextSollHabenBetrag
Ehrlich zur Kontenzuordnung: Die Konten stammen aus einer Vorbelegung nach den gängigen Standardkonten von SKR03 und SKR04. Welches Konto im Einzelfall richtig ist, entscheidet deine Kanzlei — ob etwa Software laufender Aufwand oder Anlagegut ist, hängt vom Sachverhalt ab. Der Stapel ist als Vorschlag gedacht, den der Steuerberater prüft und korrigiert, nicht als fertige Buchführung. Ausgaben werden gegen Verbindlichkeiten gebucht, weil Saldy den Zahlungsweg nicht in jedem Fall kennt. [rechtlich prüfen]

Paket für die Kanzlei

Der übliche Weg zum Steuerberater ist eine E-Mail mit sieben Anhängen, von denen zwei fehlen. Hier entsteht stattdessen eine Datei: der DATEV-Buchungsstapel, alle Listen als CSV, das Verzeichnis der archivierten Eingangsbelege mit Prüfsummen und ein Beipackzettel, der sagt, was drin ist und wie es entstanden ist. Nichts davon verlässt deinen Rechner — das Paket wird im Browser gepackt und landet in deinen Downloads.

DateiInhaltZeilen

Was die Kanzlei damit machen kann

  • Buchungsstapel einlesen: EXTF 700, direkt importierbar — als Vorschlag, den die Kanzlei prüft.
  • Zahlen nachvollziehen: Rechnungen, Ausgaben, Kassenbuch, Anlagen und Summen-Saldenliste als CSV — dieselben Zahlen, andere Blickrichtung.
  • Belege zuordnen: Das Verzeichnis nennt zu jedem abgelegten Beleg seine Prüfsumme. Wer die Datei hat, kann sie nachrechnen.
  • Herkunft belegen: Der Beipackzettel hält fest, aus welcher Fassung und aus welchem Zeitraum das Paket stammt — das gehört zur Verfahrensdokumentation.

Was nicht drin ist

Die Belegdateien selbst sind nicht enthalten, nur ihr Verzeichnis. Sie liegen im Archiv und können einzeln heruntergeladen werden; ein Paket mit allen PDFs wäre schnell mehrere hundert Megabyte groß und ließe sich nicht mehr per E-Mail verschicken.

Ebenfalls nicht enthalten: ein Zugang für die Kanzlei. Wer dauerhaft mitlesen soll, bekommt unter Team & Rollen die Rolle „Buchhaltung“ — nur Lesen, ohne Änderungsrecht. [rechtlich prüfen]

Team & Rollen

Arbeite mit mehreren Personen in einem Unternehmen — mit klar abgestuften Rechten. Lade unten per Link ein und stufe die Rechte ab; erzwungen werden sie serverseitig, nicht nur in der Oberfläche.

InhaberMitgliedBuchhaltung (nur Lesen)

Die Rollen

RolleDarf
InhaberAlles — inkl. Team, Abrechnung, Einstellungen
MitgliedFachliche Arbeit: Rechnungen, Ausgaben, Bank
BuchhaltungNur Lesen — Einblick ohne Änderungsrecht

So funktioniert es

Der Inhaber lädt per Link ein — Saldy verschickt keine unaufgeforderten E-Mails; der Einladungslink erscheint genau einmal und wird selbst geteilt. Die eingeladene Person legt damit ihr Konto an (oder tritt mit ihrem bestehenden bei) und landet direkt im gemeinsamen Unternehmen. Rechte werden serverseitig erzwungen: Auch per direktem Zugriff kann ein Nur-Lesen-Konto nichts ändern.

Wer der Kanzlei nur Zahlen geben will, braucht kein Teammitglied: Das Kanzlei-Paket ist eine Datei mit allem, was sie braucht, ohne Zugang zu deinem Konto. [rechtlich prüfen]

Freunde werben

Wer über deinen Link startet, beginnt mit 5,00 € Guthaben — und du bekommst denselben Betrag, sobald das Konto steht. Solo kostet 9,00 € im Monat: Zwei geworbene Freunde decken damit rechnerisch einen ganzen Monat. Saldy verschickt dabei nichts; du teilst den Link selbst.

5,00 € für dich5,00 € für den GeworbenenKein Werbeversand durch Saldy

Dein Empfehlungslink

Dieser Link gehört zu deinem Unternehmen. Wer ihn öffnet, sieht bei der Anmeldung, dass er eingeladen wurde, und startet mit Guthaben — der Code steht dabei in der Adresse, es muss also niemand etwas abtippen.

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Beide Knöpfe öffnen nur dein eigenes WhatsApp bzw. dein E-Mail-Programm mit fertigem Text. Saldy verschickt nichts und erfährt auch nicht, wem du den Link gibst.

Dein Stand

Freunde geworben
Insgesamt verdient
Noch nicht verrechnet
Bereits verrechnet
Auf dem Weg zum Freimonat
1 Freund5,00 € — gut die Hälfte eines Monats Solo
2 Freunde10,00 € — ein Monat Solo ist bezahlt
4 Freunde20,00 € — gut zwei Monate

Wen du geworben hast

WerStatusDabei seitGutschrift

Gezeigt wird der Firmenname des geworbenen Kontos — fehlt er, eine unkenntlich gemachte E-Mail-Adresse. Die vollständige Adresse bekommst du nicht zu sehen; das ist Absicht und gilt umgekehrt genauso für die Person, die dich geworben hat.

Du wurdest empfohlen?

Wer den Code erst nach der Anmeldung bekommen hat, trägt ihn hier nach. Das geht genau einmal je Unternehmen, und der eigene Code zählt nicht — sonst wäre es keine Empfehlung.

So läuft es ab

1

Link teilen

Kopieren oder direkt über WhatsApp bzw. E-Mail weitergeben — an wen, entscheidest du.

2

Konto entsteht

Der Link trägt den Code in die Anmeldung. Der Geworbene sieht dort, dass er mit 5,00 € startet.

3

Guthaben wird gebucht

Beide Gutschriften wandern ins Guthabenbuch — je Unternehmen genau einmal.

Was das Guthaben ist — und was nicht

  • Kein ausgezahltes Geld: Guthaben mindert künftige Rechnungen. Ausgezahlt wird es nicht.
  • Nachvollziehbar: jede Gutschrift ist eine eigene Zeile im Guthabenbuch, das nur wächst. Der Stand ist deren Summe.
  • Einmal je Unternehmen: ein zweites Konto derselben Person ist keine Empfehlung und wird abgelehnt.

Ob eine Gutschrift steuerlich als Entgeltminderung zu behandeln ist, hängt vom Einzelfall ab — bei Bezug auf eine konkrete Leistung mindert sie in der Regel das Entgelt und damit die Vorsteuer aus der Saldy-Rechnung. [rechtlich prüfen]

Anleitungen — was jedes Werkzeug kann und wie du es benutzt

Kurz, konkret und in der richtigen Reihenfolge. Jeder Abschnitt erklärt: wofür das Werkzeug gut ist, wie du Schritt für Schritt vorgehst und was du für einen sauberen, prüfsicheren Ablauf beachten solltest.

Tastaturkürzel: n neue Rechnung · / Suche · ? Anleitungen · Esc Dialog schließen

Rechnung mit erzeugtem E-Rechnungs-Datensatz nach EN 16931
Erste Schritte — in 10 Minuten startklarDer empfohlene Weg für den Anfang, in der richtigen Reihenfolge
So richtest du Saldy ein
  1. Steuerprofil vervollständigen (Einstellungen): Firmenname, Anschrift, Steuernummer, USt-IdNr., IBAN und Besteuerungsart. Diese Angaben landen auf jeder Rechnung und in ELSTER — einmal sauber eintragen, nie wieder anfassen.
  2. Rechnungsdesign anpassen (optional): Logo hochladen, Akzentfarbe wählen, persönlichen Schlusstext festlegen — deine Rechnungen tragen ab sofort deine Handschrift.
  3. Kontakte & Produkte anlegen: deine Stammkunden und wiederkehrende Leistungen als Vorlagen — dann ist jede neue Rechnung in Sekunden fertig.
  4. Erste Rechnung festschreiben: Kunde wählen, Positionen erfassen, Vorschau prüfen, festschreiben. Damit bekommt sie die fortlaufende Nummer und die E-Rechnung nach EN 16931.
  5. Bank verbinden & Ausgaben erfassen: Zahlungen zuordnen und Belege hochladen — damit füllen sich UStVA, EÜR und Auswertungen von selbst.
Das Prinzip dahinter

Saldy ist ein durchgehender Fluss: Jede festgeschriebene Rechnung und jede erfasste Ausgabe fließt automatisch in Umsatzsteuer-Voranmeldung, EÜR, Auswertungen und den DATEV-Export. Du erfasst alles genau einmal — den Rest leitet die Software her, prüfsicher und ohne Doppelarbeit.

Rechnungen & E-RechnungRechtssicher fakturieren, geführt durch jeden Steuerfall
Wofür ist das?

Das Herzstück: Aus Kunde, Positionen und Steuerfall entsteht eine korrekte Rechnung — als PDF und als E-Rechnung nach EN 16931 (CII/ZUGFeRD und UBL). Beim Festschreiben wird der Beleg unveränderlich und bekommt eine lückenlose Nummer.

So gehst du vor
  1. Kunde & Steuerfall wählen — Regelbesteuert, § 19, § 13b, innergemeinschaftlich oder steuerfrei. Saldy führt dich durch die Pflichtangaben.
  2. Positionen erfassen — Bezeichnung, Menge, Einzelpreis, Steuersatz. Produkte lassen sich per Auswahl einfügen.
  3. Vorschau berechnen — Netto, USt je Satz und Bruttobetrag prüfen; fehlende Pflichtangaben werden angezeigt.
  4. Festschreiben & E-Rechnung — vergibt die fortlaufende Nummer, erzeugt das EN-16931-XML und sperrt den Beleg gegen Änderungen.
  5. Versenden — „Ansehen → Per E-Mail senden“: Empfänger (aus dem Kontakt vorgeschlagen), Betreff und Anschreiben stehen schon da und lassen sich ändern. Hinaus geht ein PDF mit eingebettetem E-Rechnungs-Datensatz plus das XML als eigene Datei. Jeder Versuch wird protokolliert — auch ein misslungener.
  6. Zahlung erfassen — in der Liste über „Zahlung“: Betrag und Tag des Geldeingangs. Vorgeschlagen wird der offene Rest; kommt das Geld in mehreren Schritten, erfasst du mehrere Zahlungen.
Gut zu wissen
  • Korrektur nur per Storno — das Original bleibt erhalten, ein Gegenbeleg gleicht es aus.
  • Rabatte: Je Position in Prozent, auf den ganzen Beleg in Prozent oder als Betrag. Ein Nachlass mindert die Bemessungsgrundlage und damit die Umsatzsteuer; ein Belegnachlass verteilt sich dabei auf die Steuersätze im Verhältnis ihrer Grundlagen. In der E-Rechnung ist er ein eigener Abschlag mit eigener Steuerkategorie (EN 16931 BG-20 / BG-27) — eine Position mit negativem Betrag wäre normwidrig und fiele bei der Prüfung durch.
  • Teilzahlungen: Eine Rechnung ist nicht nur offen oder bezahlt. Jede Zahlung zählt mit ihrem eigenen Tag: Bei Ist-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer anteilig mit der Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 b UStG), in der EÜR zählt jeder Zufluss für sich (§ 11 EStG). Gemahnt und verzinst wird immer nur der Rest. [rechtlich prüfen]
  • Skonto: Satz und Frist trägst du im Steuerprofil ein und je Rechnung ein; die Vereinbarung wird auf dem Beleg angekündigt — das ist Pflichtangabe (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG). Zieht der Kunde ihn innerhalb der Frist, mindern sich Entgelt und Umsatzsteuer im Zeitraum der Zahlung, nicht rückwirkend im Rechnungsmonat (§ 17 Abs. 1 UStG). Danach gezogen ist es kein Skonto, sondern eine Unterzahlung — sie bleibt offen. [rechtlich prüfen]
  • Die Nummer kommt aus dem Nummernkreis. Welches Format eine festgeschriebene Rechnung bekommt, legst du unter Einstellungen → Nummernkreise fest: Muster, nächste Nummer und Jahreswechsel-Rücksetzung, je Belegart getrennt. Eine Nummer, die es schon gibt, wird nie ein zweites Mal ausgegeben — Saldy zählt weiter und sagt, was übersprungen wurde. Einmalig muss die Nummer sein (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG), lückenlos nicht; bereits festgeschriebene Belege behalten ihre Nummer für immer. [rechtlich prüfen]
  • Für echte XRechnung an Behörden: Käufer-Referenz (Leitweg-ID), elektronische Adressen und Kontakt hinterlegen.
  • Das steuerliche Original ist das XML — das PDF ist nur die lesbare Darstellung derselben Zahlen.
  • ZUGFeRD ist eine Datei, nicht zwei. Ein PDF, in dem derselbe Datensatz eingebettet liegt: Menschen lesen das PDF, Programme lesen das XML darin. Saldy erzeugt diese hybride Datei serverseitig beim Herunterladen und beim Versand. In der Browser-Demo hier gibt es beides getrennt — „Drucken/PDF“ und „XML speichern“ —, weil ein Browser die PDF-Bytes nicht herausgibt.
  • Fremdwährung: Wähle die Währung und trage den Umrechnungskurs ein. Die Umsatzsteuer schuldest du in Euro — sie steht deshalb zusätzlich in Euro auf der Rechnung (§ 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG; im XML BT-111). Maßgeblich ist der vom BMF monatlich veröffentlichte Durchschnittskurs (§ 16 Abs. 6 UStG) — Saldy ruft keine Kurse ab. Der Kurs wird mit dem Beleg festgeschrieben; Gewinn, UStVA, EÜR, BWA und DATEV rechnen damit in Euro. [rechtlich prüfen]
Rechnung schreiben
Aufträge & AngeboteVom Angebot über die Auftragsbestätigung zur Rechnung
Wofür ist das?

Der Weg vom Vorschlag zur Forderung: Angebot schreiben, Zusage festhalten, Auftrag bestätigen, Rechnung stellen. Gerechnet wird durchgehend mit derselben Engine — was im Angebot steht, steht später auf der Rechnung.

So gehst du vor
  1. Kunde, Gültigkeit und Steuerfall wählen — das Angebot bekommt seine eigene Nummer (AN-…).
  2. Positionen erfassen — so viele wie nötig, mit Menge, Einzelpreis, Nachlass und Steuersatz. Produkte lassen sich einfügen.
  3. Annehmen, wenn der Kunde zusagt: Daraus entsteht eine Auftragsbestätigung (AB-…) mit denselben Positionen und Summen.
  4. Lieferschein erzeugen, wenn Ware hinausgeht (LS-…): Er begleitet die Lieferung, trägt keine Preise — und bucht die Lagerartikel zu seinem Datum aus.
  5. In Rechnung umwandeln — aus dem Angebot, dem Auftrag oder dem Lieferschein. Die Positionen landen im Entwurf, den du nur noch festschreibst.
Gut zu wissen
  • Angebot und Auftrag sind keine Belege im steuerlichen Sinn. Sie bekommen keine fortlaufende Rechnungsnummer, keine Fälligkeit, keine Zahlungsbedingung und keinen Eintrag im Journal — und lassen sich deshalb auch ändern. Erst die festgeschriebene Rechnung zählt und ist unveränderlich.
  • Der Steuerfall gehört schon ins Angebot: Bei Reverse-Charge oder innergemeinschaftlicher Lieferung ist die Summe eine andere als bei Regelbesteuerung. Wer das erst auf der Rechnung merkt, hat dem Kunden einen falschen Preis genannt.
  • Nach Ablauf der Gültigkeit bindet das Angebot nicht mehr. Übernehmen lässt es sich trotzdem — der Kunde kann ja zugestimmt haben —, aber Saldy weist darauf hin, dass der Preis von damals nicht automatisch weitergilt.
  • Die Auftragsbestätigung erbt die Summen des Angebots unverändert. Neu zu rechnen wäre falsch: Ein zwischenzeitlich geänderter Steuersatz ergäbe eine andere Summe als zugesagt.
  • Mit dem Lieferschein verlässt die Ware das Lager, nicht erst mit der Rechnung. Wer im März liefert und im April abrechnet, hätte sonst einen Monat lang einen Bestand, den es nicht mehr gibt. Die Rechnung aus einem Lieferschein bucht den Abgang deshalb nicht ein zweites Mal — und ein Storno bucht gegen den Beleg zurück, der ausgebucht hat.
  • Ein Lieferschein trägt keine Preise: Er wird beim Empfänger im Wareneingang gelesen und vom Spediteur weitergereicht. Auf der Rechnung steht er als Nachweis des Leistungszeitpunkts (§ 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG). [rechtlich prüfen]
Zu den Aufträgen
Wiederkehrende RechnungenEinmal anlegen, jeden Termin abrechnen
Wofür ist das?

Für Kunden mit regelmäßiger Leistung — Wartung, Abo, Retainer. Du legst Kunde, Leistung, Betrag und Rhythmus einmal fest; zum Termin entsteht daraus eine ganz normale Rechnung mit eigener fortlaufender Nummer und eigener E-Rechnung. Eine Serie ist eine Vorlage, kein Sammelbeleg.

So gehst du vor
  1. Serie anlegen — Kunde, Leistungsbezeichnung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerfall.
  2. Rhythmus und Start wählen. Das Startdatum bestimmt auch den Tag im Monat; ein Enddatum ist freiwillig.
  3. Fällige abrechnen — der Knopf erzeugt für jeden offenen Termin eine eigene, festgeschriebene Rechnung.
  4. Beenden, wenn der Vertrag ausläuft. Die Serie bleibt zum Nachschlagen stehen, die erzeugten Belege sowieso.
Gut zu wissen
  • Nichts läuft heimlich. Abgerechnet wird auf Knopfdruck. Ein Zeitplan, der nachts von selbst Rechnungen verschickt, gehört auf einen Server — nicht in den Browser. Eine Rechnung, die ohne Zutun hinausgeht, hat niemand geprüft.
  • Liegen mehrere Termine zurück, entsteht für jeden eine eigene Rechnung — und keiner wird zweimal abgerechnet.
  • Der 31. Januar plus ein Monat ist der 28. Februar, nicht der 3. März. Danach geht es wieder auf den 31.
  • Preis- oder Steueränderungen gelten ab der nächsten Ausführung; festgeschriebene Belege bleiben unverändert.
Zu den Serien
Ausgaben & BelegeBelege erfassen, Vorsteuer im Griff, revisionssicher archiviert
Wofür ist das?

Betriebsausgaben erfassen — mit Kategorie und Vorsteuer. Das Original legst du unter Belege & Archiv ab, wo es an seiner Prüfsumme wiederfindbar bleibt. Die Ausgaben fließen in UStVA und EÜR ein.

So gehst du vor
  1. E-Rechnung einlesen — XRechnung-XML oder ZUGFeRD-PDF hierher ziehen. Aussteller, Rechnungsnummer, Datum, Netto und Vorsteuer werden ausgelesen und vorgelegt, übernommen wird erst auf Knopfdruck.
  2. Oder Beleg hochladen (PDF/JPG/PNG) beziehungsweise die Ausgabe manuell anlegen. Ein Beleg ohne E-Rechnungs-Datensatz öffnet das Prüf-Fenster (siehe unten) statt still einen Entwurf anzulegen.
  3. Lieferant, Datum, Netto und Vorsteuersatz prüfen.
  4. Speichern — die Vorsteuer wird verbucht, das Original bleibt revisionssicher erhalten.
Das Prüf-Fenster: erst sehen, dann buchen

Ein abfotografierter Tankbeleg oder ein gewöhnliches Rechnungs-PDF trägt keinen strukturierten Datensatz. Saldy legt daraus deshalb nicht blind eine Ausgabe an, sondern legt dir den Beleg vor: links das Dokument in voller Größe, rechts die Felder — Lieferant, Rechnungsnummer, Belegdatum, Kategorie, Kostenstelle, Steuerfall und Steuersatz. Niemand soll eine Zahl eintragen, die er gerade nicht sehen kann.

  1. Text lesen lassen. In der angemeldeten Anwendung liest der Server den Belegtext — ein PDF mit Textebene direkt aus der Datei, einen Scan oder ein Foto über Texterkennung. In der reinen Browser-Demo gibt es keinen Server; das Fenster schreibt das oben hin, und die Felder trägst du selbst ein.
  2. Betrag eintragen — netto oder brutto. Ein Schalter sagt, welche der beiden Zahlen du getippt hast. Darunter läuft die Aufteilung „Netto · USt · Brutto“ bei jedem Tastendruck mit. Bei eigener Steuerschuld gibt es kein Brutto: Der Lieferant berechnet keine Steuer, der Schalter ist gesperrt, und die Zeile sagt, dass du dem Lieferanten nur das Netto zahlst.
  3. Steuerfall bestätigen. Vorgeschlagen wird er aus der USt-IdNr. des Lieferanten und der Frage, ob überhaupt Umsatzsteuer ausgewiesen ist. Ist der Vorschlag unsicher, erscheint er als Warnung statt als Hinweis.
  4. Übernehmen. Das Original wandert ins Archiv, die Ausgabe in die Liste — und Saldy fragt anschließend, ob ein passender Abgang auf einem deiner Konten dazugehört.

Eine bestehende Ausgabe öffnest du im selben Fenster: Ein Klick auf ihre Zeile in der Liste zeigt links das Original aus dem Archiv und rechts die gespeicherten Werte. Die Änderung ersetzt den Eintrag; ein zweiter entsteht nicht.

Häufige Fehler
  • Denselben Beleg zweimal buchen. Das zieht die Vorsteuer zweimal, und auffallen würde es frühestens bei der Prüfung. Saldy erkennt die Dublette an der Rechnungsnummer, sonst an Lieferant, Datum und Betrag zusammen: Der Übernehmen-Knopf wird rot und nennt den bereits erfassten Beleg. Eine stornierte Erfassung gilt dabei nicht als Dublette — ihre Gegenbuchung hat die Vorsteuer ja wieder ausgebucht.
  • Den unsicheren Steuerfall stehen lassen. Bleiben Steuerfall und Satz unberührt, obwohl der Vorschlag als unsicher markiert war, geht die Ausgabe bewusst mit dem Vermerk „zu prüfen“ ein statt als erledigt. Was hier falsch steht, steht später in der Voranmeldung. [rechtlich prüfen]
  • Den Stapel abbrechen und die Belege verlieren. Lädst du zehn Dateien auf einmal hoch, führt dich das Fenster mit „Beleg 3 von 10“ hindurch. Wer nicht alle einzeln prüfen will, legt den Rest mit einem Knopf als Entwurf „zu prüfen“ an — Betrag und Steuerfall fehlen dann noch, die Originale liegen aber vollständig im Archiv.
Gut zu wissen
  • E-Rechnungen empfangen ist Pflicht. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können — ohne Übergangsfrist und unabhängig davon, ob es selbst schon elektronisch fakturiert. Saldy liest beide Formate: CII (ZUGFeRD/Factur-X, auch aus dem PDF heraus) und UBL (XRechnung). [rechtlich prüfen]
  • Gelesen heißt nicht geglaubt. Saldy rechnet die Summenregeln der Norm nach — Steuersätze gegen Bemessungsgrundlagen, Netto plus Steuer gegen den Rechnungsbetrag, Rechnungsbetrag abzüglich Anzahlungen gegen den Zahlbetrag — und sagt in Klartext, was nicht aufgeht. Eine Rechnung mit unstimmigen Summen wird als „zu prüfen“ übernommen, nicht als erledigt: Sie ist keine Grundlage für den Vorsteuerabzug. [rechtlich prüfen]
  • Gleiche Belege werden erkannt und nicht doppelt abgelegt (inhaltsadressiert).
  • Zahlungen aus der Bank lassen sich direkt als Ausgabe erfassen — die Vorsteuer wird herausgerechnet.
  • Für die EÜR zählt der Abfluss: Ohne eigenes Zahlungsdatum gilt das Belegdatum als Zahltag. [rechtlich prüfen]
Zu den Ausgaben
ZeiterfassungArbeitszeit festhalten und daraus die Rechnung schreiben
Wofür ist das?

Für alle, die nach Aufwand abrechnen. Du hältst Arbeitszeit je Kunde, Projekt und Tätigkeit fest und übernimmst sie später als Positionen in einen Rechnungsentwurf — ohne die Stunden am Monatsende noch einmal zusammenzusuchen.

So gehst du vor
  1. Zeit eintragen — Datum, Kunde, Projekt, Tätigkeit, Dauer. Die Dauer kannst du als 1:30, als 1,5 oder als 90m angeben.
  2. Abrechenbar oder intern entscheiden. Interne Zeiten zählen in der Auswertung mit, gehen aber nie auf einen Beleg.
  3. Kunden auswählen und auf In Rechnung übernehmen klicken — die offenen Zeiten werden nach Projekt und Tätigkeit zusammengefasst.
  4. Rechnung festschreiben — erst damit bekommen die Zeiten ihre Rechnungsnummer und gelten als abgerechnet.
Gut zu wissen
  • Abgerechnet wird auf Hundertstelstunden gerundet (0,01 h = 36 Sekunden). Dieselbe Rundung gilt in der Tabelle, im CSV und auf der Rechnung — so stimmen die Summen überein.
  • Solange die Rechnung nur ein Entwurf ist, lässt sich die Übernahme zurücknehmen. Nach dem Festschreiben nicht mehr — dann steht die Leistung auf einem unveränderlichen Beleg.
  • Den üblichen Stundensatz hinterlegst du im Steuerprofil; je Eintrag lässt sich ein anderer angeben.
  • Das ist eine Vorstufe der Rechnung, keine Arbeitszeiterfassung nach § 16 ArbZG für Angestellte. [rechtlich prüfen]
Zur Zeiterfassung
BankUmsätze abrufen und Zahlungen zuordnen
Bankumsätze werden offenen Rechnungen zugeordnet
Wofür ist das?

Kontoumsätze automatisch per PSD2 abrufen oder als CSV einlesen, eingehende Zahlungen offenen Rechnungen zuordnen und Abbuchungen als Ausgabe erfassen. Beim Zuordnen wird das Datum des Umsatzes als Zahlungseingang festgehalten — daran hängen Ist-Versteuerung und EÜR.

So gehst du vor
  1. Konto verbinden (Demo: „Demo-Konto verbinden") oder den CSV-Export aus dem Online-Banking einlesen — auch mit Vorspann, fremden Spaltennamen und getrennter Soll/Haben-Spalte.
  2. Eingang zuordnen — Saldy schlägt die passende offene Rechnung vor: über die Rechnungsnummer im Verwendungszweck, sonst über den offenen Betrag. Gebucht wird, was wirklich eingegangen ist.
  3. Ausgang erfassen — Abbuchungen als Betriebsausgabe übernehmen, Vorsteuer wird herausgerechnet.
Mehrere Konten — Bank, PayPal, Stripe

Geld kommt selten nur über die Bank. Deshalb stehen die Konten hier gleichberechtigt nebeneinander: Bankkonto, PayPal, Stripe und ein selbst geführtes Konto für alles, was sonst nirgends hingehört. Jedes hat seinen eigenen Umsatzbestand, seinen eigenen Saldo und seinen eigenen CSV-Import; darüber steht die Summe über alle Konten. Der Schutz gegen doppelt eingelesene Umsätze gilt bewusst je Konto: Derselbe Betrag am selben Tag kann auf zwei Konten zwei ganz verschiedene Vorgänge sein.

Viele Zeilen auf einmal: Kästchen in der ersten Spalte anklicken, mit gedrückter Umschalttaste einen ganzen Bereich wählen oder mit Maus beziehungsweise Finger über die Spalte ziehen. Die Auswahlleiste bietet dann an, alles mit einem gemeinsamen Steuersatz als Ausgabe zu buchen oder als Umbuchung zu markieren. Die Auswahl bleibt beim Wechsel des Kontos bestehen — genau das braucht eine Umbuchung, deren zwei Hälften auf zwei Konten liegen.

Umbuchungen zwischen eigenen Konten (Geldtransit)

Zahlt PayPal oder Stripe an dein Bankkonto aus, ist das kein Umsatz, sondern eine Umbuchung zwischen deinen eigenen Konten. Saldy erkennt solche Paare an entgegengesetzten Vorzeichen, nahezu gleichem Betrag, wenigen Tagen Abstand und zwei verschiedenen Konten — und schlägt sie zur Bestätigung vor. Nennt der Verwendungszweck eine offene Rechnungsnummer, wird die Zeile gar nicht erst vorgeschlagen. Gebucht wird nie von selbst: Eine automatisch als Umbuchung verbuchte echte Kundenzahlung wäre fehlender Umsatz, und fehlender Umsatz fällt niemandem auf. Bestätigte Zeilen zählen weiter in den Saldo — geflossen ist das Geld ja —, lassen sich aber nicht mehr als Zahlung oder Ausgabe buchen.

Häufige Fehler
  • Die PayPal-Auszahlung noch einmal als Einnahme buchen. Der häufigste und teuerste Fehler beim Kontenabgleich. Die einzelnen Verkäufe bei PayPal waren bereits die Betriebseinnahme; die Auszahlung schiebt dasselbe Geld nur auf ein anderes eigenes Konto. Wer sie zusätzlich als Einnahme erfasst, hat denselben Umsatz zweimal in EÜR, Umsatzsteuer-Voranmeldung und BWA stehen — und meldet Umsatzsteuer auf einen Betrag an, dem gar kein zweiter Umsatz gegenübersteht. Markiere das Paar als Umbuchung, statt eine der beiden Zeilen zu löschen: Gelöscht fehlte sie im Auszug, markiert bleibt der Geldfluss nachvollziehbar. [rechtlich prüfen]
  • Nur eine Hälfte markieren. Eine Umbuchung braucht mindestens zwei Zeilen auf zwei verschiedenen Konten, und die Beträge müssen aufgehen. Bleibt ein Rest, sagt Saldy, wie hoch er ist, statt eine halbe Umbuchung anzulegen — meist fehlt dann die Gegenbuchung auf dem anderen Konto.
  • Eine echte Kundenzahlung wegdrücken. Ein Vorschlag ist nur ein Vorschlag. „Nein, das ist echter Umsatz“ löst die ganze Gruppe wieder und hält den Vorschlag künftig fern; über die Karte lassen sich alle Ablehnungen auch wieder zulassen, falls jemand zu schnell geklickt hat.
Gut zu wissen
  • Erneuter Abruf dedupliziert — bereits bekannte Umsätze tauchen nicht doppelt auf.
  • Beleg zuerst, Bankumsatz danach. Speicherst du unter Ausgaben einen Beleg, sucht Saldy auf allen Konten nach einem passenden Abgang und bietet die Verknüpfung an. Verknüpfen bucht nicht noch einmal — die Ausgabe steht bereits, der Umsatz bekommt nur den Vermerk. Ohne ihn bliebe er als „offen“ stehen und ließe sich später versehentlich ein zweites Mal als Ausgabe erfassen.
  • Weniger als die Rechnung? Dann bleibt der Rest offen und wird weiter überwacht — die Rechnung wird nicht auf „bezahlt" gesetzt. Entspricht der Eingang aber genau dem um Skonto geminderten Betrag und liegt er in der Skontofrist, erkennt Saldy den Abzug und gleicht den Beleg damit aus, statt 2 % ewig anzumahnen.
  • Ein Widerruf der Kontoverbindung zieht die Einwilligung auch beim Anbieter zurück.
Zur Bank
MahnwesenÜberfälliges in Stufen anmahnen
Wofür ist das?

Offene, überfällige Rechnungen strukturiert nachverfolgen: Zahlungserinnerung, 1. und 2. Mahnung — jeweils mit PDF an den Kunden und revisionssicherem Protokoll.

So gehst du vor
  1. Überfällige öffnen — die Liste zeigt Betrag und Tage seit Fälligkeit.
  2. Stufe auslösen — die nächste Eskalationsstufe wird vorgeschlagen.
  3. Versenden — das Schreiben geht an den Kunden, der Vorgang wird protokolliert.
Gut zu wissen
  • Der Beleg selbst bleibt unverändert — nur das Mahnprotokoll wächst.
  • Verzugszinsen/Mahngebühren bewusst manuell (rechtlich sauber).
Zum Mahnwesen
AnlagevermögenAbschreibung, geringwertige Güter und der Abgang
Wofür ist das?

Was länger als ein Jahr genutzt wird, ist keine Ausgabe des Anschaffungsjahres, sondern wird über die Nutzungsdauer verteilt. Saldy ordnet anhand der Kosten selbst ein und rechnet die Abschreibung monatsgenau — sie fließt in EÜR und BWA.

So gehst du vor
  1. Wirtschaftsgut aufnehmen — Bezeichnung, Anschaffungsdatum, Nettokosten und Nutzungsdauer nach den amtlichen AfA-Tabellen.
  2. Nichts weiter tun: Die Abschreibung des laufenden Jahres steht im Verzeichnis und wirkt automatisch auf den Gewinn.
  3. Abgang erfassen, wenn es ausscheidet — verkauft, ins Privatvermögen entnommen oder verschrottet.
Gut zu wissen
  • Bis 250 € netto sofort Aufwand; über 250 bis 800 € geringwertiges Wirtschaftsgut mit Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG); darüber linear über die Nutzungsdauer, im Anschaffungsjahr erst ab dem Anschaffungsmonat (§ 7 Abs. 1 EStG). [rechtlich prüfen]
  • Ein ausgeschiedenes Gut wird nicht gelöscht. Seine Abschreibung der Vorjahre steht in Erklärungen, die längst abgegeben sind — es verschwinden zu lassen, änderte die Vergangenheit. Stattdessen bekommt es ein Abgangsdatum: Bis dahin wird abgeschrieben, danach nicht mehr, und der Restbuchwert geht im Abgangsjahr auf einmal ab (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). [rechtlich prüfen]
  • Der Verkauf ist ein steuerpflichtiger Umsatz — auch der des alten Firmenwagens. Saldy legt dir dafür einen Rechnungsentwurf an, statt eine Einnahme zu erfinden: So laufen Erlös und Umsatzsteuer denselben Weg wie alles andere. [rechtlich prüfen]
  • Die Sammelposten-Variante (Pool-Abschreibung über fünf Jahre) ist bewusst nicht eingebaut: Sie ist ein Wahlrecht, das einheitlich für alle Güter eines Jahres gelten muss.
Zum Anlagevermögen
Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA)Zahllast aus den Belegen, direkt für ELSTER
Umsatzsteuer-Voranmeldung wird aus den Belegen vorbereitet
Wofür ist das?

Die UStVA fasst deine Umsatzsteuer (aus Rechnungen) und Vorsteuer (aus Ausgaben) für einen Zeitraum zusammen und bildet sie auf die amtlichen ELSTER-Kennzahlen ab.

So gehst du vor
  1. Zeitraum wählen — die Leiste zeigt Monate oder Quartale, je nachdem, was unter Einstellungen als Voranmeldungszeitraum eingestellt ist. Über „Ansicht“ lässt sich die Einteilung zum Nachsehen frei auf Monate, Quartale oder das ganze Jahr umstellen (siehe unten).
  2. Kennzahlen prüfen — steuerpflichtige Umsätze, USt, abziehbare Vorsteuer, Zahllast.
  3. Frist ablesen. Über der Tabelle steht, bis wann Abgabe und Zahlung laufen — mit Wochenend- und Feiertagsverschiebung.
  4. XML herunterladen und in Mein ELSTER hochladen — Anleitung unter UStVA für Mein ELSTER. Saldy übermittelt nicht selbst.
  5. Abgabe festhalten. Nach dem Absenden beim Finanzamt einmal auf Als abgegeben festhalten — danach fällt jede spätere Änderung auf.
Ansicht umschalten: Monat, Quartal, Jahr

Oben rechts lässt sich die Einteilung der Anzeige frei wählen — unabhängig von dem Voranmeldungszeitraum, der in den Einstellungen steht. Wer vierteljährlich abgibt, darf sich trotzdem den einzelnen Monat ansehen, um zu verstehen, welcher der drei die Zahllast getrieben hat. Die gewählte Periode wandert mit: Aus dem dritten Quartal wird der Juli, aus dem August wieder das dritte Quartal.

Weicht die Ansicht vom eingestellten Rhythmus ab, steht das über der Tabelle und Als abgegeben festhalten ist mit Absicht gesperrt. Eine Abgabe wird immer gegen einen bestimmten Zeitraum festgehalten; bei Monatsansicht und vierteljährlicher Abgabe entstünde sonst ein Eintrag für ein Quartal, das du nie angesehen hast. Aus demselben Grund wird in einer abweichenden Einteilung die Sondervorauszahlung nicht angerechnet — den letzten Voranmeldungszeitraum, auf den sie gehört, gibt es dort nicht. [rechtlich prüfen]

„Warum steht da diese Zahl?“ — die Aufschlüsselung

Jede gerechnete Zahl in der Tabelle ist ein Knopf. Ein Klick öffnet die Liste der Belege, die im gewählten Zeitraum in genau diese Kennzahl gelaufen sind: Datum, Beleg, Bemessungsgrundlage und Steuer, nach Datum sortiert — so fällt der Beleg im falschen Zeitraum als erster auf. Die Summe im Fuß der Liste ist auf den Cent dieselbe Zahl wie die in der Tabellenzeile, denn beide kommen aus derselben Rechnung. Ein Klick auf eine Zeile führt direkt zum Beleg, in die Rechnungen, die Ausgaben, das Kassenbuch oder das Anlagevermögen.

Dasselbe gilt für die drei Zahlen der EÜR-Karte weiter unten und für die Anlage EÜR. Eine Ausnahme gibt es: Hinter der Anrechnung der Sondervorauszahlung steht kein Beleg — sie ist gerechnet, nicht gebucht. Der Dialog sagt das ausdrücklich, statt eine leere Tabelle zu zeigen.

Gut zu wissen
  • Storni und Vorsteuer wirken automatisch auf die richtigen Kennzahlen.
  • Reverse-Charge steht mit beiden Seiten da. Die selbst geschuldete Steuer erscheint in den Kennzahlen 46, 84, 89 und 93; die Zeile sagt dazu, dass du sie selbst schuldest. Ihr Abzug in den Kennzahlen 61 und 67 wird als eigene „davon“-Zeile unter der abziehbaren Vorsteuer ausgewiesen. Vorher war die Belastung sichtbar und ihr Abzug nicht — Reverse-Charge sah dadurch nach einer zusätzlichen Zahlung aus, obwohl bei Vorsteuerabzugsberechtigung unterm Strich null herauskommt. [rechtlich prüfen]
  • Vorsteuer aus dem Kassenbuch zählt in Kennzahl 66 mit. Früher lief sie nur in die Gesamtsumme der abziehbaren Vorsteuer; in der amtlichen Anmeldung stand in Kennzahl 66 dann ein zu niedriger Betrag. Eine Probe unter der Tabelle schlägt an, falls 66, 61 und 67 zusammen einmal nicht die abziehbare Vorsteuer ergeben. [rechtlich prüfen]
  • Kennzahlen ohne Wert werden nicht gezeigt — wie in der amtlichen Anmeldung auch. Liegt Reverse-Charge im Jahr vor, nur nicht im angesehenen Zeitraum, nennt Saldy den Monat oder das Quartal, in dem die Zeilen zu finden sind, statt sie kommentarlos wegzulassen.
  • Auch das, was du selbst schuldest, gehört hinein. Eine Rechnung von Google, Meta oder AWS weist keine Umsatzsteuer aus — bei Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers schuldet sie der Empfänger (§ 13b UStG), bei Waren aus der EU der Erwerber (§ 1a UStG). Erfasst du sie unter Ausgaben mit dem passenden Steuerfall, stehen Bemessungsgrundlage und Steuer in den Kennzahlen 46/47, 84/85 oder 89/93 — und werden, wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist, im selben Zeitraum wieder abgezogen. Unterm Strich null, anzumelden trotzdem. Kleinunternehmer schulden sie ohne Abzug und geben allein deswegen eine Voranmeldung ab — § 19 befreit nicht von § 13b. [rechtlich prüfen]
  • Monatlich oder vierteljährlich? Das richtet sich nach der Zahllast des Vorjahres (§ 18 Abs. 2 UStG): über 9.000 € monatlich, darunter vierteljährlich, unter 2.000 € kann das Finanzamt von der Voranmeldung befreien. Saldy rechnet die Vorjahreszahllast aus deinen Belegen aus und sagt unter der Leiste, was daraus folgt — eingestellt wird nichts von selbst, denn maßgeblich ist die Mitteilung des Finanzamts. Im Gründungsjahr gelten eigene Regeln. [rechtlich prüfen]
  • Kleinunternehmer nach § 19 geben keine UStVA ab — die Ansicht zeigt dann 0-Werte.
  • Soll oder Ist: Bei Soll-Versteuerung entsteht die Steuer mit der Leistung, bei genehmigter Ist-Versteuerung erst mit der Zahlung (§ 20 UStG). Die Voranmeldung rechnet danach; offene Rechnungen bleiben bei „Ist“ außen vor.
  • Eine abgegebene Anmeldung ändert sich nicht mehr — die Belege schon. Trifft im Mai eine Eingangsrechnung vom März ein, ändert sich die errechnete Zahl für das erste Quartal, die abgegebene aber nicht. Deshalb hält Saldy beim Festhalten einen Abzug aller Kennzahlen fest und vergleicht ihn fortan: Weicht etwas ab, steht es über der Tabelle — mit Betrag, Richtung und der betroffenen Kennzahl. Verglichen wird jede Kennzahl, nicht nur die Zahllast, denn eine Umbuchung von 19 auf 7 Prozent kann die Zahllast unberührt lassen und die Anmeldung trotzdem falsch machen. Wer eine Unrichtigkeit erkennt, muss sie unverzüglich anzeigen und berichtigen (§ 153 Abs. 1 AO). Eine Berichtigung löst die vorige Fassung ab und löscht sie nicht — beide bleiben in der Liste. [rechtlich prüfen]
  • Die Frist ist der zweite Teil der Zahl. Abzugeben und zu zahlen ist bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Zeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG). Fällt er auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO) — Saldy rechnet Ostern und die daran hängenden Feiertage aus und nennt das Datum, das wirklich gilt. [rechtlich prüfen]
  • Dauerfristverlängerung: Auf Antrag gibt das Finanzamt einen Monat mehr — für Abgabe und Zahlung (§ 46 UStDV). Wer monatlich anmeldet, leistet dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres (§ 47 UStDV), fällig bis zum 10. Februar. Sie ist keine zusätzliche Steuer: In der Voranmeldung für Dezember wird sie wieder angerechnet (§ 48 Abs. 4 UStDV), und über das Jahr hebt sie sich auf. Bei vierteljährlicher Abgabe entfällt sie. Den Antrag selbst stellst du über ELSTER (Vordruck USt 1 H); Saldy rechnet den Betrag aus, stellt ihn aber nicht. [rechtlich prüfen]
  • Kleinunternehmer-Grenzen: 25.000 € im Vorjahr, 100.000 € im laufenden Jahr. Wird die zweite Grenze unterjährig gerissen, endet die Regelung sofort — bereits der Umsatz, mit dem sie überschritten wurde, ist regelbesteuert. Die Ansicht warnt ab achtzig Prozent. [rechtlich prüfen]
Zur Umsatzsteuer
Zusammenfassende MeldungDie zweite Meldung, an die zweite Behörde, zum zweiten Termin
Wofür ist das?

Wer in die EU liefert oder dort steuerpflichtige Leistungen erbringt, gibt neben der Voranmeldung eine Zusammenfassende Meldung ab — an das Bundeszentralamt für Steuern, nicht ans Finanzamt (§ 18a UStG). Darin stehen die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern deiner Abnehmer und das Entgelt in vollen Euro. Der Fiskus gleicht sie europaweit mit den Erwerbsmeldungen der Gegenseite ab; nur die Voranmeldung abzugeben, erfüllt die Pflicht nicht.

So gehst du vor
  1. Zeitraum prüfen. Saldy ermittelt ihn aus deinen Lieferungen: monatlich, sobald sie in einem der betrachteten Quartale über 50.000 € lagen, sonst vierteljährlich. Freiwillig monatlich ist zulässig.
  2. Zeilen durchsehen. Je USt-IdNr. und Art eine Zeile, mit den Belegnummern dahinter.
  3. Abgleich lesen. Was hier von der Voranmeldung abweicht, fragt sonst das Finanzamt nach.
  4. Übermitteln. Über das BZSt-Onlineportal oder ELSTER — Saldy bereitet auf, sendet aber nicht. Die CSV-Datei nimmt dir das Zusammenzählen ab.
Gut zu wissen
  • Der Termin ist ein anderer als bei der Voranmeldung: der 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Und — das übersieht fast jeder — eine Dauerfristverlängerung gilt dafür nicht (§ 18a Abs. 11 Satz 1 UStG). Wer beide Meldungen für dasselbe hält, gibt die ZM einen Monat zu spät ab. [rechtlich prüfen]
  • Ohne gültige USt-IdNr. des Abnehmers gibt es nichts zu melden — und keine Steuerbefreiung: Sie ist seit 2020 materielle Voraussetzung für die innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG). Saldy prüft Muster und, bei deutschen Nummern, die Prüfziffer und markiert die Zeile. Verlassen kann man sich nur auf die qualifizierte Bestätigung des BZSt (§ 18e UStG). [rechtlich prüfen]
  • Gemeldet wird das Entgelt, nicht die Zahlung. Die ZM folgt der Rechnung, auch bei Ist-Versteuerung — sie ist keine Steueranmeldung. Deshalb kann sie von der Voranmeldung abweichen, ohne dass ein Fehler vorliegt; der Abgleich sagt, welcher Grund infrage kommt.
  • Ist nichts zu melden, ist auch keine Meldung abzugeben. Saldy sagt das ausdrücklich, statt eine leere Zeile anzubieten.
  • Beträge werden auf volle Euro abgerundet. Die Differenz zur Voranmeldung entsteht genau dadurch und wird ausgewiesen, statt sie zu verstecken. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte kennt Saldy nicht — sie brauchen ein eigenes Kennzeichen und eine eigene Prüfung, und ein halb gebautes wäre schlimmer als keines. [rechtlich prüfen]
Zur Zusammenfassenden Meldung
Umsatzsteuer-JahreserklärungDas Jahr abrechnen: Soll gegen bereits vorangemeldet
Wofür ist das?

Die Voranmeldung ist eine Abschlagszahlung, die Jahreserklärung die Abrechnung darüber. Vorangemeldet wird monatlich oder vierteljährlich, festgesetzt wird für das Jahr — wer im Dezember eine Rechnung storniert, deren Steuer er im März abgeführt hat, bekommt genau hier sein Geld zurück.

So gehst du vor
  1. Jahr wählen. Die Kennzahlen entstehen aus denselben Belegen wie die Voranmeldung — festgeschriebene Rechnungen, Bargeschäfte, Ausgaben.
  2. Vorauszahlungen eintragen. Was du tatsächlich vorangemeldet und gezahlt hast, steht auf deinem Kontoauszug. Errechnete Werte übernehmen füllt die Felder als Ausgangspunkt — prüfen musst du sie.
  3. Ergebnis ablesen. Jahresschuld minus Vorauszahlungen ergibt die Abschlusszahlung oder deine Erstattung.
  4. Übertragen oder weitergeben. Übersicht anzeigen erzeugt eine druckbare Aufstellung, CSV eine Datei für die Kanzlei.
Gut zu wissen
  • Beträge aus Abschlagsrechnungen sind in der Schlussrechnung wieder abgezogen — sonst stünde derselbe Umsatz zweimal in der Erklärung.
  • Rechnungen in fremder Währung gehen mit dem Kurs des Belegs in Euro ein.
  • Das ist eine Vorbereitung, kein amtliches Formular. Die Jahreserklärung kennt weitere Zeilen — unentgeltliche Wertabgaben, innergemeinschaftliche Erwerbe, Vorsteuerberichtigungen nach § 15a UStG. [rechtlich prüfen]
  • Übermittelt wird nichts. Für die Jahreserklärung gibt es auch keinen XML-Upload — sie wird in Mein ELSTER erfasst oder von deiner Kanzlei abgegeben. [rechtlich prüfen]
Zur Jahreserklärung
Anlage EÜREinnahmen minus Ausgaben = Gewinn
Wofür ist das?

Die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt deinen steuerlichen Gewinn aus Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben — den amtlichen Zeilen zugeordnet, bereit für ELSTER.

So gehst du vor
  1. Rechnungen festschreiben und Ausgaben erfassen — mehr ist für die Datengrundlage nicht nötig.
  2. Unter Anlage EÜR das Ergebnis prüfen (Einnahmen, Ausgaben, Überschuss). Der Bereich steht in der Seitenleiste unter „Auswertungen“ — nicht mehr unter „Steuer“, denn die EÜR ist eine Gewinnermittlung und keine Umsatzsteuersache.
  3. Die Zahlen in Mein ELSTER übertragen — für die Anlage EÜR gibt es keinen Importweg. Für die Voranmeldung schon: UStVA für Mein ELSTER.
Hinter jeder Zahl steht eine Belegliste

Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben und der Gewinn sind anklickbar. Ein Klick öffnet alle Belege, die im gewählten Jahr zugeflossen beziehungsweise abgeflossen sind (§ 11 EStG) — mit Datum, Bezeichnung und Betrag; die Summe im Fuß ist genau der Betrag aus der Zeile darüber. Beim Gewinn stehen Einnahmen und Ausgaben in einer Liste, die Ausgaben mit umgekehrtem Vorzeichen: Nur so ergibt die Summe wirklich den Gewinn. Ein Klick auf eine Zeile führt zum Beleg selbst.

Dieselben Zahlen stehen als Karte auch im Bereich Umsatzsteuer, direkt neben der Voranmeldung — beide entstehen aus denselben Belegen. Es ist eine Rechnung an zwei Orten, nicht zwei Rechnungen nebeneinander. [rechtlich prüfen]

Zur Anlage EÜR
UStVA für Mein ELSTERXML erzeugen — abgeben tust du selbst
Wofür ist das?

Saldy erstellt die Voranmeldung und legt sie als XML-Datei ab, die Mein ELSTER direkt einliest. Übermittelt wird sie von dir, im Portal, mit deinem Zugang. Der Grund ist keine Bequemlichkeit: Den Zugang zur Finanzverwaltung hat der Staat nur über die amtliche Bibliothek ERiC eröffnet (§ 87a Abs. 1 AO), und die bekommt nur, wer als Hersteller registriert ist und eine Hersteller-ID besitzt. Saldy ist das noch nicht. [rechtlich prüfen]

So gehst du vor
  1. Steuernummer und Bundesland im Steuerprofil hinterlegen — daraus entsteht die 13-stellige Steuernummer, die ELSTER verlangt.
  2. Zeitraum wählen unter Umsatzsteuer und die Kennzahlen prüfen.
  3. XML herunterladen — unter UStVA für Mein ELSTER oder direkt im Steuerbereich.
  4. In Mein ELSTER hochladen, das Formular prüfen und dort authentifiziert absenden.
  5. Transferticket aufbewahren und die Abgabe unter „Umsatzsteuer“ festhalten.
Gut zu wissen
  • Die Datei enthält nur den Nutzdaten-Teil (<Anmeldungssteuern>) im Zeichensatz ISO-8859-15 — genau das, was der Upload erwartet. Ein TransferHeader mit Hersteller-ID gehört nicht hinein.
  • Mein ELSTER prüft die Datei beim Hochladen und zeigt Fehler an. Die verbindliche Schema-Fassung liegt hinter dem ELSTER-Entwicklerzugang — sieh dir die erste Datei im Portal deshalb genau an. [rechtlich prüfen]
  • Für die Zusammenfassende Meldung und die USt-Jahreserklärung gibt es diesen Upload nicht — die werden im Portal erfasst.
Zur XML-Ausgabe
LagerBestände, Zugänge und was beim Verkauf abgeht
Wofür ist das?

Für alle, die Ware verkaufen statt Stunden. Du siehst, was da ist, was unter den Mindestbestand gefallen ist und was das Lager wert ist. Der Bestand wird dabei nicht gespeichert, sondern aus allen Bewegungen gerechnet — wie der Kassenbestand aus den Kassenbuchungen.

So gehst du vor
  1. Produkt als Lagerartikel anlegen — unter Produkte „Lagerartikel“ auf ja setzen, dazu Einstandspreis und Mindestbestand.
  2. Wareneingang buchen, sobald geliefert wird. Der eingetragene Einstandspreis gilt ab dann für den Lagerwert.
  3. Verkaufen wie immer. Fügst du das Produkt über „Produkt einfügen“ in eine Rechnung ein, geht die Ware beim Festschreiben automatisch ab — und beim Storno wieder zu.
  4. Nach dem Zählen: Inventur buchen. Du trägst den gezählten Bestand ein, die Differenz wird als eigene Zeile fortgeschrieben.
Gut zu wissen
  • Gelöscht wird nichts. Stimmt der Bestand nicht, korrigiert die Inventur ihn nach vorn, statt die Vergangenheit zu ändern.
  • Ein rechnerisch negativer Bestand wird gemeldet: Dann wurde mehr verkauft als je zugegangen ist — meist fehlt ein Wareneingang.
  • Der Lagerwert ist Bestand mal Einstandspreis. Für die EÜR ändert er nichts: Dort ist eingekaufte Ware im Zeitpunkt der Zahlung Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 3 EStG), egal ob sie noch im Regal liegt. Wer bilanziert, braucht eine Bewertung nach § 6 EStG mit Niederstwertprinzip — die leistet diese Ansicht nicht. [rechtlich prüfen]
Zum Lager
Kanzlei-PaketAlles für den Steuerberater in einer Datei
Wofür ist das?

Der übliche Weg zum Steuerberater ist eine E-Mail mit sieben Anhängen, von denen zwei fehlen. Hier entsteht stattdessen eine einzige ZIP-Datei mit dem DATEV-Buchungsstapel, allen Listen als CSV, der Summen- und Saldenliste, dem Belegverzeichnis und einem Beipackzettel.

So gehst du vor
  1. Zeitraum wählen — Quartal, laufendes Jahr, Vorjahr oder von Hand.
  2. Inhalt prüfen. Die Tabelle zeigt jede Datei mit ihrer Zeilenzahl, bevor du packst.
  3. Paket herunterladen. Es wird in deinem Browser gepackt und landet in deinen Downloads.
  4. Verschicken oder hochladen — wohin, entscheidest du. Saldy überträgt nichts.
Gut zu wissen
  • Die Belegdateien selbst sind nicht enthalten, nur ihr Verzeichnis mit Prüfsumme — ein Paket mit allen PDFs wäre schnell mehrere hundert Megabyte groß.
  • Der Beipackzettel hält Mandant, Zeitraum, Inhalt und die Vorbehalte zur Kontenzuordnung fest. Die Kanzlei weiß damit sofort, was sie prüfen muss.
  • Soll die Kanzlei dauerhaft mitlesen, gib ihr unter Team & Rollen die Rolle „Buchhaltung“ — nur Lesen, ohne Änderungsrecht.
  • Das Paket ersetzt keine Verfahrensdokumentation. [rechtlich prüfen]
Zum Kanzlei-Paket
Team & RollenGemeinsam arbeiten, klar abgestuft
Wofür ist das?

Mehrere Personen in einem Unternehmen mit passenden Rechten: Inhaber (alles), Mitglied (fachliche Arbeit), Buchhaltung (nur Lesen).

Was heute geht — und was noch nicht

Rollen, Einladungen und Mandantentrennung sind serverseitig gebaut und erzwungen — in der selbst betriebenen Fassung mit PostgreSQL. Was noch fehlt, ist die Oberfläche zum Einladen und Verwalten; in der Online-Fassung arbeitet deshalb bislang jedes Konto für sich. Diese Anleitung beschreibt bewusst keinen Klickweg, den es nicht gibt.

Gut zu wissen
  • Rechte werden zentral erzwungen — Nur-Lesen bleibt Nur-Lesen, auch technisch. Der letzte Inhaber ist geschützt.
  • Mandantentrennung: fremde Organisationen sind nie sichtbar — jede Server-Route prüft die Zugehörigkeit.
  • Sobald die Einladen-Oberfläche da ist, steht der Weg hier — vorher wird nichts versprochen.
Zu Team & Rollen
Freunde werben5,00 € Guthaben für dich und für den Geworbenen
Wofür ist das?

Jedes Konto hat einen achtstelligen Empfehlungscode und daraus einen fertigen Link. Wer über diesen Link ein Konto anlegt, startet mit 5,00 € Guthaben — und du bekommst denselben Betrag, sobald das Konto steht. Solo kostet 9,00 € im Monat: Zwei geworbene Freunde decken damit rechnerisch einen ganzen Monat.

So gehst du vor
  1. Link kopieren oder teilen — der Knopf bestätigt, dass es geklappt hat. WhatsApp und E-Mail öffnen deine eigenen Programme mit fertigem Text; Saldy verschickt nichts und erfährt nicht, wem du den Link gibst.
  2. Stand ablesen — wie viele Freunde dabei sind, was insgesamt verdient wurde, was noch offen ist und was bereits verrechnet wurde. Der Balken zeigt, wie weit das Guthaben von einem Monat Solo entfernt ist.
  3. Fremden Code nachtragen — wer den Code erst nach der Anmeldung bekommen hat, trägt ihn unten ein. Das geht genau einmal je Unternehmen, und der eigene Code zählt nicht.
Gut zu wissen
  • Guthaben ist kein ausgezahltes Geld: Es mindert künftige Rechnungen. Solange kein kostenpflichtiger Tarif läuft, bleibt es vorgemerkt — die Ansicht sagt das ausdrücklich, statt eine Zahlung zu behaupten.
  • Jede Gutschrift ist eine eigene Zeile in einem Buch, das nur wächst. Der Stand ist deren Summe und damit nachprüfbar, nicht bloß behauptet.
  • Ein zweites Konto derselben Person ist keine Empfehlung und wird abgelehnt — ebenso der eigene Code und ein bereits geworbenes Unternehmen.
  • In der Werbeliste steht der Firmenname des geworbenen Kontos, sonst eine unkenntlich gemachte Adresse. Die vollständige E-Mail-Adresse bekommt niemand zu sehen.
  • Ob eine Gutschrift steuerlich als Entgeltminderung gilt, hängt vom Einzelfall ab. [rechtlich prüfen]
Zu „Freunde werben“
Steuerprofil & EinstellungenDie Grundlage für korrekte Belege
Wofür ist das?

Hier legst du fest, wer du steuerlich bist: Firmenname, Anschrift, Steuernummer, USt-IdNr., IBAN, Besteuerungsart (Soll/Ist), Zahlungsziel und ob Kleinunternehmer nach § 19.

So gehst du vor
  1. Stammdaten vollständig ausfüllen — sie erscheinen auf jeder Rechnung und in ELSTER.
  2. Besteuerung & Zahlungsziel wählen — beeinflusst UStVA und Fälligkeiten.
  3. Speichern — ab jetzt sind Rechnungen und Steuerauswertungen korrekt vorbelegt.
  4. Nummernkreise einrichten — dein Belegnummern-Format eintragen, bevor der erste Beleg entsteht (siehe unten).
  5. Tarif (nur mit Konto) — welcher Tarif gilt, was diesen Monat verbraucht ist und was die anderen kosten. Ist beim Betreiber kein Bezahlweg eingerichtet, steht das dort, und die Tarifgrenzen werden dann auch nicht durchgesetzt.
Nummernkreise — dein Belegnummern-Format

Fast jeder Betrieb bringt ein Nummernformat aus der alten Software mit. Statt bei 1 anzufangen, trägst du hier je Belegart ein Muster und die nächste Nummer ein — etwa 2015-RG-{NNN} ab 32. Rechnung, Angebot, Auftragsbestätigung und Lieferschein zählen getrennt; Gutschrift und Storno teilen sich einen Kreis, weil sie kaufmännisch derselbe Vorgang sind.

  • Platzhalter: {JJJJ} Jahr vierstellig, {JJ} Jahr zweistellig, {MM} Monat — alle drei aus dem Belegdatum. {NNNN} ist der Zähler; die Zahl der N bestimmt die Stellen ({NNN} → 032). Alles andere im Muster steht wörtlich auf dem Beleg. Ein Muster ohne Zähler wird abgelehnt — es gäbe jedem Beleg dieselbe Nummer.
  • Die Vorschau ist keine Beispielrechnung. In der letzten Spalte steht die Nummer, die der nächste Beleg wirklich bekäme — errechnet mit derselben Funktion, die beim Festschreiben zählt. Sie zeigt auch an, wenn eine Nummer übersprungen wird oder der Jahreswechsel den Zähler auf 1 stellt.
  • Eine Nummer wird nur einmal vergeben. Vor jeder Ausgabe prüft Saldy die fertige Nummer gegen alle vorhandenen Belege und zählt bei Bedarf bis zur nächsten freien weiter — mit Meldung, welche übersprungen wurde. Die Rechnungsnummer muss einmalig sein (§ 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG); Lücken sind erlaubt, Doppelungen nicht. [rechtlich prüfen]
  • Vorhandene Belege werden nie umnummeriert. Ein neues Muster wirkt ausschließlich nach vorn. Festgeschriebene Belege sind unveränderlich, und ihre Nummer gehört dazu — sie steht längst in abgegebenen Anmeldungen und beim Kunden. [rechtlich prüfen]
  • „Wieder bei 1“ setzt den Zähler mit dem Jahreswechsel zurück. Ein nachgetragener Beleg aus einem früheren Jahr spult ihn dagegen nicht zurück: Eine Lücke im alten Jahr ist harmlos, eine doppelte Nummer nicht.
Gut zu wissen
  • Für EU-Reverse-Charge und innergemeinschaftliche Lieferungen ist deine eigene USt-IdNr. Pflicht.
  • Der Steuerfall gilt auch im Eingang. Bekommst du eine Rechnung ohne Steuerausweis aus dem Ausland, schuldest du die deutsche Steuer selbst. Bei der Ausgabe steht dafür ein eigenes Feld — der Nettobetrag ist dann alles, was du dem Lieferanten zahlst.
  • Steuernummer und Bundesland werden für die UStVA-Datei gebraucht: ELSTER verlangt die Steuernummer im 13-stelligen Bundesschema, und das hängt am Bundesland.
  • Datensicherung: Der ganze Arbeitsbereich lässt sich als eine Datei sichern und wieder einspielen — Belege, Kontakte, Kassenbuch, Anlagen, festgehaltene Abgaben, Einstellungen. Beim Einspielen wird der aktuelle Stand vollständig ersetzt, nicht zusammengeführt; Saldy zeigt vorher an, was in der Datei steckt, und fragt eigens nach. Die Sicherungsdatei bleibt auf deinem Rechner; der eingespielte Stand wandert wie jede Änderung in dein Konto.
Zu den Einstellungen
Sonstige EinnahmenBetriebseinnahmen ohne eigene Rechnung — Auszahlungen, Erträge, Zinsen
Wofür ist das?

Nicht jede Betriebseinnahme entsteht aus einer Rechnung, die du selbst geschrieben hast. Auszahlungen von Stripe oder PayPal, Zinsen, Erstattungen, der Verkauf eines ausgemusterten Geräts, Plattform-Provisionen — steuerlich sind das Betriebseinnahmen, nur ohne eigenen Ausgangsbeleg. Was du hier erfasst, fließt in dieselben Auswertungen wie eine Rechnung: EÜR, BWA und Umsatzsteuer-Voranmeldung.

So gehst du vor
  1. Quelle benennen — nicht „Einnahme“, sondern „Stripe Auszahlung Juli“. Das ist deine Orientierung in zwei Jahren, und die des Prüfers.
  2. Netto und Steuersatz eintragen, nicht den Bruttobetrag — Bemessungsgrundlage und Steuer stehen in getrennten Kennzahlen der Voranmeldung.
  3. Berichte einlesen: Den PayPal-Aktivitätsbericht oder den Stripe-Zahlungsexport als CSV übernehmen, statt hunderte Zeilen abzutippen — mit Vorschau vor dem Speichern.
  4. Gegenprüfen: Die Liste unten muss zu den Summen in der Steueransicht passen.
Häufige Fehler
  • Die Auszahlung zusätzlich als Bankeinnahme buchen. Dann zählt derselbe Umsatz zweimal. Was von Stripe oder PayPal auf dein Bankkonto fließt, ist eine Umbuchung eigenen Geldes — den Umsatz hast du hier bereits erfasst. Saldy erkennt solche Übertragungen zwischen deinen eigenen Konten und weist dich darauf hin.
  • Nur den Auszahlungsbetrag erfassen. Zahlungsdienstleister behalten ihre Gebühr sofort ein. Buchst du nur den Rest, erklärst du zu wenig Umsatz und verschenkst die Betriebsausgabe. Der Haken „Gebühren als Ausgabe erfassen“ bucht beides sauber.
  • Pauschal 19 % ansetzen. Bei Auszahlungen ausländischer Plattformen ist der Umsatz oft gar nicht in Deutschland steuerbar, und als Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleibt die Steuer ohnehin außen vor. [rechtlich prüfen]
Zu den sonstigen Einnahmen
KassenbuchBargeschäfte lückenlos, mit laufendem Bestand
Wofür ist das?

Wer bar einnimmt, muss das aufzeichnen — täglich, vollständig und in zeitlicher Reihenfolge. Das Kassenbuch führt jede Bewegung mit Datum, Grund und Betrag und schreibt den Bestand fort. Tageslosungen erhöhen die Umsatzsteuer, Barausgaben tragen Vorsteuer; beides landet in Voranmeldung und EÜR.

So gehst du vor
  1. Bewegung erfassen — Datum, Einnahme oder Ausgabe, Kategorie, Bruttobetrag und Steuersatz.
  2. Bestand im Blick behalten: Er läuft mit und steht in jeder Zeile.
  3. Berichtigen durch Gegenbuchung, nie durch Löschen — eine gelöschte Kassenzeile ist eine Lücke.
Gut zu wissen
  • Ein negativer Bestand ist ein Mangel, kein Rundungsfehler: Man kann nicht mehr Bargeld ausgeben, als in der Kasse liegt. Saldy meldet das deutlich, statt es hinzunehmen.
  • Privateinlagen und Privatentnahmen ändern den Bestand, sind aber kein Umsatz — sie zählen weder in der Umsatzsteuer noch beim Gesamtumsatz für § 19.
  • Ein Kassenbuch ist keine Registrierkasse. Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzt, braucht eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a AO). Saldy führt das Buch, ersetzt aber keine Kasse mit TSE. [rechtlich prüfen]
Zum Kassenbuch
Belege & ArchivOriginale unveränderbar ablegen, an der Prüfsumme wiederfinden
Wofür ist das?

Eingangsbelege im Original aufbewahren — unverändert und wiederauffindbar. Der Schlüssel ist die Prüfsumme des Inhalts (SHA-256): Daraus folgt von selbst, dass derselbe Beleg nur einmal liegt und dass jede spätere Änderung auffiele.

So gehst du vor
  1. Beleg hineinziehen — PDF, JPG, PNG oder XML.
  2. Nichts weiter: Er bekommt seine Prüfsumme und bleibt darunter abrufbar.
  3. Wiederfinden über die Liste — oder über die Ausgabe, die auf ihn verweist.
Gut zu wissen
  • Derselbe Inhalt ergibt denselben Schlüssel: Ein zweites Mal hochgeladen entsteht kein zweiter Eintrag, sondern der vorhandene wird erkannt.
  • Eine eingelesene E-Rechnung legt ihr Original automatisch hier ab und verknüpft es mit der Ausgabe — die ausgelesenen Zahlen ersetzen den Beleg nicht.
  • Auch geprüfte Belege landen automatisch hier. Jedes PDF und jedes Foto, das du unter Ausgaben hochlädst und im Prüf-Fenster übernimmst, wird abgelegt und mit der Ausgabe verknüpft. Selbst der Ausweg aus dem Stapel — „alle übrigen ohne Prüfung anlegen“ — archiviert die Originale, obwohl die Ausgaben zunächst nur Entwürfe „zu prüfen“ sind.
  • Verwiesen wird über die Prüfsumme, nicht über den Dateinamen. Deshalb zeigt das Prüf-Fenster beim späteren Ändern einer Ausgabe das Original aus dem Archiv — ein umbenannter Beleg bleibt derselbe Beleg. Liegt zu einer Ausgabe kein Original vor, sagt das Fenster das ausdrücklich; aufbewahrungspflichtig ist der Beleg trotzdem. [rechtlich prüfen]
  • Aufbewahrungsfristen laufen weiter, auch wenn ein Beleg hier liegt: Rechnungen und Buchungsbelege acht Jahre, Jahresabschlüsse zehn. [rechtlich prüfen]
  • Das Archiv gehört zum Konto. In der reinen Browser-Demo ohne Konto wird nichts hochgeladen — sonst wäre der Beleg beim Schließen des Tabs wieder weg.
Zum Archiv
BerichteSummen- und Saldenliste, Ergebnis je Kostenstelle
Wofür ist das?

Zwei Auswertungen, die die Kanzlei erwartet: die Summen- und Saldenliste über alle bebuchten Sachkonten und das Ergebnis je Kostenstelle. Beide entstehen aus denselben Buchungen wie der DATEV-Export — nicht aus einer zweiten Rechnung daneben.

So gehst du vor
  1. Kontenrahmen wählen (Einstellungen): SKR03 oder SKR04 — er bestimmt die Kontonummern.
  2. Liste ansehen: Soll, Haben und Saldo je Konto, darunter die Grundprobe.
  3. Kostenstellen zuordnen, wenn du wissen willst, welcher Bereich sich trägt.
Gut zu wissen
  • Soll muss gleich Haben sein. Stimmt die Grundprobe nicht, ist die Liste wertlos — und der Buchungsstapel auch. Saldy rechnet sie deshalb sichtbar vor.
  • Was keiner Kostenstelle zugeordnet ist, erscheint als „ohne Zuordnung“ — nicht verteilt und nicht verschwiegen.
  • Die Kontenzuordnung ist ein Vorschlag nach gängiger Praxis, keine verbindliche Buchungsanweisung. Welches Konto im Einzelfall richtig ist, entscheidet die Kanzlei. [rechtlich prüfen]
Zu den Berichten
BWAMonat und Jahr auf einen Blick
Wofür ist das?

Die betriebswirtschaftliche Auswertung zeigt, wie das Geschäft läuft — in zwei Spalten, wie eine BWA es verlangt: der gewählte Monat und das aufgelaufene Jahr bis dahin. Jede Zeile in Prozent der Gesamtleistung, damit sich Monate vergleichen lassen.

So gehst du vor
  1. Monat wählen — die Auswertung rechnet sofort neu.
  2. Von oben nach unten lesen: Gesamtleistung, Kostenblöcke, vorläufiges Ergebnis.
  3. Mit der EÜR abgleichen: Über das volle Jahr müssen beide dasselbe sagen.
Gut zu wissen
  • Die BWA grenzt monatlich ab, die EÜR rechnet nach Zufluss und Abfluss. Deshalb weichen sie unterjährig voneinander ab — erst im Dezember müssen sie übereinstimmen.
  • Die Abschreibung wird über die Monate verteilt, nicht in einem Monat abgeworfen: Sonst sähe ein Monat ohne Grund schlecht aus.
  • Sie heißt vorläufiges Ergebnis, weil sie eine ist: Abgrenzungen, Rückstellungen und der Jahresabschluss gehören in die Kanzlei. [rechtlich prüfen]
Zur BWA
KontakteKunden mit Anschrift, USt-IdNr. und ihrer Historie
Wofür ist das?

Die Stammdaten deiner Kunden — Name, vollständige Anschrift, Land und USt-IdNr. Sie stehen auf jeder Rechnung und im E-Rechnungs-XML; ein Klick auf einen Kunden zeigt seine Belege, seinen Umsatz und was noch offen ist.

So gehst du vor
  1. Kontakt anlegen — vollständige Anschrift, denn sie ist Pflichtangabe auf der Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG).
  2. USt-IdNr. eintragen, wenn der Kunde eine hat: Saldy beurteilt sie schon beim Tippen.
  3. Historie öffnen: alle Belege dieses Kunden, Umsatz und offene Posten auf einen Blick.
Gut zu wissen
  • Format und Prüfziffer sagen nichts über die Gültigkeit. Saldy prüft das Muster des jeweiligen Landes und bei deutschen Nummern die Prüfziffer — ob die Nummer gültig und dem Abnehmer zugeteilt ist, sagt nur die qualifizierte Bestätigung des BZSt (§ 18e UStG). Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist sie der Nachweis. [rechtlich prüfen]
  • Gespeichert wird die bereinigte Schreibweise: „AT U123 456 78“ und „ATU12345678“ sind dieselbe Nummer, und im XML darf nur eine Gestalt stehen.
  • Ein Kontakt in einem anderen EU-Land ist Voraussetzung für die innergemeinschaftliche Lieferung — Saldy prüft beim Festschreiben, dass Land und USt-IdNr. zusammenpassen.
  • Umzug ohne Abtippen: Eine CSV-Exportdatei aus Lexware, sevDesk oder einer Tabelle genügt. Saldy erkennt die Spalten an ihren Überschriften (Name/Firma, Straße, PLZ, Ort, Land, USt-IdNr.), zeigt die ersten Zeilen als Vorschau und legt erst auf Knopfdruck an — wer schon da ist, wird am Namen erkannt und übersprungen. Für Produkte gibt es denselben Weg in der Produkte-Ansicht.
Zu den Kontakten
Produkte & LeistungenVorlagen für Positionen — und Lagerartikel
Wofür ist das?

Wiederkehrende Leistungen und Artikel einmal anlegen, statt sie in jede Rechnung neu zu tippen: Bezeichnung, Einheit, Nettopreis und Steuersatz. In Angebot und Rechnung fügst du sie mit einer Auswahl ein.

So gehst du vor
  1. Anlegen — Name, Einheit (Std., Stück, Pauschale), Nettopreis, Steuersatz.
  2. Als Lagerartikel kennzeichnen, wenn es Ware ist: dazu Einstandspreis und Mindestbestand.
  3. Einfügen über „Produkt einfügen…“ im Angebot oder in der Rechnung.
Gut zu wissen
  • Der Preis ist eine Vorlage, keine Fessel: In der Position lässt er sich ändern, ohne das Produkt anzufassen. Und eine Änderung am Produkt wirkt nur auf neue Belege — festgeschriebene bleiben, wie sie sind.
  • Nur Lagerartikel führen einen Bestand. Eine Dienstleistung verlässt kein Lager — sie taucht deshalb weder im Lagerbuch noch auf dem Warenausgang auf.
  • Der Einstandspreis dient der Lagerbewertung, nicht der Rechnung: Er sagt, was der Bestand wert ist, nicht was der Kunde zahlt.
Zu den Produkten
ÜbersichtWas heute zählt — Gewinn, offene Posten, Zahllast
Wofür ist das?

Die Startseite beantwortet vier Fragen: Was habe ich verdient, was steht noch aus, was schulde ich dem Finanzamt, und was ist zuletzt passiert. Alles darauf ist gerechnet, nicht geschätzt — und stammt aus denselben Belegen wie jede andere Auswertung.

So gehst du vor
  1. Von oben lesen: Gewinn des Jahres, Einnahmen, Ausgaben.
  2. Offene Posten prüfen — die Kachel zeigt den Rest, nicht den Rechnungsbetrag.
  3. Über die vier Knöpfe in die tägliche Arbeit springen.
Gut zu wissen
  • Gewinn und EÜR folgen dem Zufluss (§ 11 EStG): Eine geschriebene, aber unbezahlte Rechnung ist noch keine Betriebseinnahme — sie steht in „offen“.
  • Die Kacheln „offen“ und „bezahlt“ sind bewusst nicht auf das Jahr begrenzt: Eine Forderung aus dem Vorjahr ist weiterhin offen.
  • Die Zahllast bezieht sich auf den gewählten Voranmeldungszeitraum — umschalten kannst du unter Umsatzsteuer.
Zur Übersicht
DATEV-ExportBuchungsstapel im Format, das die Kanzlei einliest
Wofür ist das?

Alle Buchungen eines Zeitraums als EXTF-Buchungsstapel (Formatversion 700) — die Datei, die eine Kanzlei ohne Rückfrage einliest. Erzeugt aus denselben Buchungen wie Summen- und Saldenliste; eine zweite Rechnung daneben gibt es nicht.

So gehst du vor
  1. Zeitraum wählen — üblicherweise Monat oder Quartal.
  2. Kontenrahmen prüfen (Einstellungen): SKR03 oder SKR04.
  3. Herunterladen und der Kanzlei geben — oder gleich das Kanzlei-Paket nehmen, das den Stapel mitbringt.
Gut zu wissen
  • Der Kopfsatz trägt die 31 Felder des Formats, Beträge stehen mit Komma, Belegdaten als TTMM — daran scheitert ein Import sonst wortlos.
  • Kostenstellen werden als KOST1 mitgegeben, wenn du welche zugeordnet hast.
  • Die Kontenzuordnung ist ein Vorschlag nach gängiger Praxis. Welches Konto im Einzelfall gilt, entscheidet die Kanzlei — der Stapel ist ihr Ausgangspunkt, nicht ihr Ergebnis. [rechtlich prüfen]
Zum DATEV-Export
Fehler melden & Idee vorschlagenWas passiert, was mitgeht — und wo du den Stand wiederfindest
Wofür ist das?

Etwas rechnet falsch, ein Knopf fehlt, ein Weg ist umständlich: Das Fenster nimmt beides auf — Fehler und Idee. Jede Meldung bekommt eine Kennung und einen Status (neu, gesehen, geplant, umgesetzt, abgelehnt), damit du nachsehen kannst, was daraus geworden ist. Es ist bewusst kein eigener Bereich, sondern ein Fenster über allem: Eine Rückmeldung entsteht mitten in der Arbeit, und wer dafür die Ansicht wechseln müsste, verlöre genau den Stand, über den er berichten will.

So gehst du vor
  1. Fenster öffnen — über das Megafon oben rechts in der Kopfzeile, über die Suche (Strg+K, dann „Fehler“) oder über den Knopf hier auf dieser Seite.
  2. Art wählen: „Fehler“, wenn etwas falsch rechnet, speichert oder anzeigt; „Idee“, wenn etwas fehlt oder einfacher ginge.
  3. Titel und Beschreibung ausfüllen. Was du getan hast, was passiert ist, was du erwartet hattest — Belegnummern und Beträge helfen am meisten.
  4. Bei einem Fehler: unten steht Zeile für Zeile, welche Umgebungsangaben mitgehen. Der Haken lässt sich abwählen; die Meldung kommt trotzdem an.
  5. Bei einer Idee: optional „mit anderen teilen“ — dann können andere dafür stimmen.
Gut zu wissen
  • Geteilt werden nur Titel, Text, Status und Stimmenzahl — nie dein Name, nie dein Unternehmen, nie deine Umgebungsangaben. Fehlerberichte werden grundsätzlich nicht geteilt.
  • Die Umgebungsangaben stehen vor dem Senden im Fenster. Browserkennung und Fenstergröße still mitzuschicken wäre bequem und genau die Art von Beiläufigkeit, die Vertrauen kostet.
  • Titel und Beschreibung haben Grenzen (120 bzw. 4.000 Zeichen); die Zähler unter den Feldern zeigen sie an, bevor der Server kürzt.
  • Senden und Abstimmen brauchen ein Konto — nur so bekommt eine Meldung Kennung und Status. In der Demo öffnet das Fenster trotzdem: Ansehen ja, abgeschickt wird nichts.
Häufige FragenKurz beantwortet — von Festschreibung bis E-Rechnungs-Pflicht
Kann ich eine festgeschriebene Rechnung noch ändern?

Nein — und genau das ist der Schutz. Festgeschriebene Belege sind unveränderlich (GoBD). Fehler korrigierst du per Storno: Es entsteht ein Gegenbeleg, das Original bleibt erhalten, die Nummernfolge bleibt lückenlos. Danach schreibst du die korrigierte Rechnung neu — am schnellsten über Duplizieren.

Muss ich E-Rechnungen verschicken?

Im B2B-Bereich in Deutschland gilt die E-Rechnungs-Pflicht schrittweise: Empfangen können muss sie seit 2025 jedes Unternehmen, das Versenden wird bis 2027/2028 zur Pflicht. Saldy erzeugt bei jeder Festschreibung automatisch das EN-16931-XML — du bist damit von Anfang an auf der sicheren Seite. [rechtlich prüfen: Übergangsfristen je nach Umsatz]

Was ist der Unterschied zwischen PDF und E-Rechnung?

Das XML ist das steuerliche Original — maschinenlesbar nach EN 16931 (ZUGFeRD/XRechnung). Das PDF ist nur die für Menschen lesbare Darstellung derselben Zahlen. Deshalb ändert auch dein Rechnungsdesign (Logo, Farbe) nie etwas am XML.

ZUGFeRD ist beides in einer Datei: ein PDF, in dem dasselbe XML eingebettet steckt. Diese hybride Datei erzeugt Saldy beim Herunterladen und beim Versand über den Server. In dieser Browser-Demo läuft kein Server — hier bekommst du das PDF über „Drucken“ und den Datensatz über „XML speichern“ getrennt.

Ich bin Kleinunternehmer (§ 19) — was ist anders?

Du weist keine Umsatzsteuer aus, deine Rechnungen tragen automatisch den Befreiungshinweis, und du gibst keine UStVA ab (die Ansicht zeigt 0-Werte). Die EÜR und alle anderen Funktionen nutzt du ganz normal. Stelle es einfach im Steuerprofil um.

Sind meine Daten sicher — und wo liegen sie?

Betrieb in der EU geplant, Mandantentrennung auf Datenbank-Ebene, Unveränderbarkeit per Datenbank-Trigger erzwungen, Belegarchiv inhaltsadressiert mit nachprüfbarer Prüfsumme. Die technisch erzwungene Schreibsperre auf Speicherebene gehört zum eigenbetriebenen Server. In dieser Demo bleibt alles in deinem Browser — nichts wird übertragen.

Wie arbeitet mein Steuerberater damit?

Über den DATEV-Export: ein Buchungsstapel aus allen festgeschriebenen Rechnungen und Ausgaben, den deine Kanzlei direkt einlesen kann. Alternativ bekommt sie mit der Rolle „Buchhaltung" (nur Lesen) eigenen Zugriff.

S
SALDY

Deine Buchhaltung — von der Rechnung bis zur Steuer.

Melde dich an und arbeite dort weiter, wo du aufgehört hast. Dein Arbeitsbereich wird verschlüsselt übertragen und auf deinem Konto gespeichert — auf jedem Gerät derselbe Stand.

Betrieb in der EU geplant · Datenschutz · Impressum
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Seitdem hat sich dein Arbeitsbereich woanders geändert. Was soll gelten?