# Mahnung schreiben: Vorlage, Fristen und Verzugszinsen

> Eine Mahnung ist jede eindeutige Zahlungsaufforderung nach Fälligkeit; eine feste Zahl von Mahnstufen schreibt das Gesetz nicht vor. Ab Verzug, also durch die Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, dürfen Sie Verzugszinsen verlangen: 6,52 % im Jahr, bei Entgeltforderungen ohne Verbraucher 10,52 %, dazu 40 Euro Pauschale (§§ 286, 288 BGB; Basiszinssatz 1,52 %).

Kategorie: Praxis · Veröffentlicht: 2026-10-28 · Aktualisiert: 2026-10-28 · Stand: Oktober 2026, Basiszinssatz 1,52 % seit 01.07.2026 (Bundesbank), Preise und Funktionen von saldy.de gelesen am 28.10.2026
Quelle dieses Textes: https://saldy.de/blog/mahnung-schreiben-vorlage

## Auf einen Blick

- **Verzug ohne Mahnung:** spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung; bei Verbrauchern nur mit Hinweis in der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB)
- **Verzugszinsen, Grundsatz:** 6,52 % im Jahr, also 5 Punkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB)
- **Verzugszinsen, Entgeltforderung ohne Verbraucher:** 10,52 % im Jahr, also 9 Punkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB)
- **Basiszinssatz:** 1,52 % seit 01.07.2026, nächste Anpassung zum 01.01.2027 (Bundesbank, § 247 BGB)
- **Verzugspauschale:** 40,00 € je Entgeltforderung, nur wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 BGB)
- **Zahl der Mahnungen:** gesetzlich nicht vorgeschrieben; eine Aufforderung nach Fälligkeit genügt (§ 286 Abs. 1 BGB)
- **Gerichtskosten Mahnbescheid:** halbe Gebühr nach der Höhe der Forderung, mindestens 38,00 € (Nr. 1100 KV GKG; Tabelle in Anlage 2 GKG)
- **Verjährung offener Rechnungen:** 3 Jahre ab Schluss des Entstehungsjahres; Forderungen aus 2023 verjähren am 31.12.2026 (§§ 195, 199 BGB)
- **Mahnwesen in Saldy:** Mahnstufen ab Solo für 14,90 € im Monat inkl. USt; offene Posten und Kontoauszug als CSV in jedem Tarif (Stand 28.10.2026)

Eine Mahnung muss nicht höflich klingen, sondern nachweisbar sein: Rechnungsnummer, offener Betrag, ein konkretes Datum. Ab Verzug dürfen Sie Zinsen verlangen, bei Geschäftskunden zusätzlich 40,00 € Pauschale, ohne jeden Nachweis. _Stand: 28. Oktober 2026._ Der Beitrag beschreibt die allgemeine Rechtslage; der rechtliche Hinweis steht am Ende des Beitrags. Wer Mahnstufen und offene Posten nicht länger von Hand nachhalten will: **[Saldy Solo für 14,90 € im Monat buchen](/preise)**.

## Ab wann ist Ihr Kunde im Verzug?

Verzug beginnt mit Ihrer Mahnung, wenn die Rechnung schon fällig war. Eine Mahnung ist dabei jede eindeutige Aufforderung, die geschuldete Leistung jetzt zu erbringen; ein freundliches „Haben Sie die Rechnung erhalten?“ genügt dafür nicht (§ 286 Abs. 1 BGB). Ein zugestellter Mahnbescheid und eine Zahlungsklage wirken genauso wie eine Mahnung.

Ohne Mahnung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. Gegenüber einem Verbraucher gilt das nur, wenn Sie in der Rechnung besonders auf diese Folge hinweisen (§ 286 Abs. 3 BGB). Ist bei einem Geschäftskunden der Zugang der Rechnung unsicher, zählen 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung, also ab Lieferung oder Abnahme (§ 286 Abs. 3 Satz 2 BGB).

Schneller geht es mit einem Datum: Steht in der Rechnung „zahlbar bis 15.11.2026“, ist Ihr Kunde am 16.11.2026 in Verzug, ohne dass Sie etwas schreiben müssen (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ leistet dasselbe, sobald der Zugang feststeht. Das ist der wirksamste Satz, den Sie in Ihre Rechnungsvorlage aufnehmen können.

**Kurz gesagt:** Verzug ist der Schalter, nicht die Mahnung. Ein kalendermäßiges Zahlungsziel in der Rechnung stellt ihn ohne weiteres Schreiben um. Ohne Zahlungsziel tritt Verzug erst nach 30 Tagen ein, bei Privatkunden nur, wenn Sie in der Rechnung darauf hinweisen. Ab Verzug laufen Zinsen und bei Geschäftskunden die 40-Euro-Pauschale. Drei Mahnstufen sind Gewohnheit, keine Pflicht.

## Wie sieht eine Mahnung aus, die Sie kopieren können?

So wie unten. Beide Fassungen stehen hier als Text, ohne Anmeldung und ohne Download; die Angaben in eckigen Klammern ersetzen Sie. Im Streit zählt nicht der Versand, sondern der Zugang: Ein Einwurf-Einschreiben oder eine Lesebestätigung hilft deshalb mehr als ein Vermerk im Rechnungsvorgang.

### Erste Mahnung

Betreff: Zahlungserinnerung zur Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum]

Sehr geehrte Frau [Name] / Sehr geehrter Herr [Name],

unsere Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über [Betrag] Euro war am [Fälligkeitsdatum] zur Zahlung fällig. Ein Zahlungseingang liegt bis heute nicht vor.

Bitte überweisen Sie den offenen Betrag von [Betrag] Euro bis zum [neues Datum, etwa zehn Tage] auf das Konto [IBAN], Verwendungszweck [Rechnungsnummer].

Sollten Sie die Zahlung bereits angewiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben als gegenstandslos. Bei Fragen zur Rechnung erreichen Sie uns unter [Telefonnummer].

Mit freundlichen Grüßen[Name, Firma]

### Zweite Mahnung mit letzter Frist

Betreff: Letzte Zahlungsfrist zur Rechnung [Rechnungsnummer]

Sehr geehrte Frau [Name] / Sehr geehrter Herr [Name],

trotz unserer Zahlungserinnerung vom [Datum der ersten Mahnung] ist die Rechnung [Rechnungsnummer] vom [Rechnungsdatum] über [Betrag] Euro offen. Sie befinden sich seit dem [Datum des Verzugseintritts] in Verzug.

Wir setzen Ihnen eine letzte Frist bis zum [Datum, etwa sieben Tage]. Zu zahlen sind:

  - Rechnungsbetrag: [Betrag] Euro

  - Verzugszinsen vom [Datum des Verzugseintritts] bis [Datum]: [Zinsbetrag] Euro

  - Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB: 40,00 Euro (nur bei Geschäftskunden; bei Privatkunden diese Zeile streichen)

  - Gesamtbetrag: [Summe] Euro

Geht die Zahlung bis zum genannten Tag nicht ein, beantragen wir ohne weitere Ankündigung einen Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht. Die Kosten dafür müssen Sie dann tragen.

Mit freundlichen Grüßen[Name, Firma]

## Was gehört in jede Mahnung?

Sieben Angaben. Die ersten fünf belegen die Forderung, den Verzug und die Folgen, die letzten zwei machen das Zahlen leicht. Fehlt eine davon, hat Ihr Kunde eine Ausrede.

  - Rechnungsnummer und Rechnungsdatum, damit die Forderung eindeutig bestimmt ist.

  - Der offene Betrag, nicht der Rechnungsbetrag, wenn es Teilzahlungen gab.

  - Die ursprüngliche Fälligkeit, also der Tag, an dem gezahlt sein musste.

  - Eine neue Frist mit Datum, nicht „umgehend“ und nicht „in den nächsten Tagen“.

  - Die Folge, wenn nichts kommt: Zinsen, Pauschale, Mahnbescheid.

  - Zahlungsweg mit IBAN und Verwendungszweck, damit die Zuordnung klappt.

  - Eine Telefonnummer oder Adresse für Rückfragen, denn viele Rechnungen bleiben wegen eines Sachfehlers offen, nicht wegen Zahlungsunwilligkeit.

Was in die Rechnung selbst gehört, damit sie überhaupt fällig werden kann, steht im Beitrag zu den [Pflichtangaben auf der Rechnung](/blog/rechnung-pflichtangaben).

Welche Rechnungen gerade offen sind, hält Saldy je Beleg nach, mit Teilzahlung, Skonto und Überzahlung: [wie der Abgleich offener Posten funktioniert](/funktionen#zahlungen). Den Kontoauszug als CSV einlesen können Sie in jedem Tarif.

## Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026, und wie rechnen Sie sie?

Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, und das ist der Grundsatz für jede Geldschuld (§ 288 Abs. 1 BGB). Neun Prozentpunkte gelten nur für Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist (§ 288 Abs. 2 BGB), also für die gewöhnliche Rechnung an einen Geschäftskunden. Der Basiszinssatz liegt seit dem 01.07.2026 bei 1,52 %; die Bundesbank gibt ihn zum 1. Januar und 1. Juli neu bekannt (§ 247 BGB).

  - **30** — Tage bis zum Verzug, spätestens und ohne Mahnung

  - **40 €** — Pauschale, wenn der Kunde Unternehmer ist

  - **3** — Jahre, bis die Forderung verjährt

| Fall | Zuschlag | Zinssatz 2026 |
| --- | --- | --- |
| Jede Geldschuld | 5 Punkte | 6,52 % im Jahr |
| Entgelt ohne Verbraucher | 9 Punkte | 10,52 % im Jahr |
| Basiszinssatz | Bezugswert | 1,52 % seit 01.07.2026 |

Gerechnet wird tagegenau, nicht in Monaten: offener Betrag mal Zinssatz mal Verzugstage, geteilt durch 365. Die Zinsen laufen ab dem Tag des Verzugseintritts bis zum Zahlungseingang.

**Beispiel:** Eine Grafikerin hat einer Agentur 2.500,00 € in Rechnung gestellt, zahlbar bis zum 10.09.2026. Der Verzug begann damit am 11.09.2026; bis zum 25.10.2026 sind 45 Tage vergangen. Die Agentur ist ein Unternehmen, es gelten also 10,52 %: 2.500 × 0,1052 × 45 ÷ 365 = 32,42 € Zinsen. Dazu kommen 40,00 € Pauschale. Die zweite Mahnung lautet damit auf 2.572,42 €. Die Pauschale allein ist mehr wert als die Zinsen von sechs Wochen.

## Welche Mahngebühren dürfen Sie berechnen?

Für das Schreiben, das den Verzug erst auslöst, keine. Ersetzen muss Ihr Kunde nur Kosten, die nach Eintritt des Verzugs entstehen (§ 286 Abs. 1 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 und 2 BGB). Die erste Mahnung liegt vor diesem Zeitpunkt und bleibt deshalb an Ihnen hängen.

Bei jeder weiteren Mahnung können Sie die tatsächlichen Kosten verlangen, also Porto und Material. Eine runde Hausnummer von fünf oder zehn Euro je Schreiben hat keine Grundlage, solange Sie den Betrag nicht belegen können. Bei Geschäftskunden brauchen Sie diese Rechnung ohnehin nicht: Die 40,00 € aus § 288 Abs. 5 BGB stehen Ihnen ohne Nachweis zu, je Entgeltforderung und auch bei Abschlags- oder Ratenzahlungen.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Die Pauschale wird angerechnet, soweit Sie später Kosten der Rechtsverfolgung ersetzt bekommen, etwa Anwaltskosten (§ 288 Abs. 5 Satz 3 BGB). Und sie lässt sich nicht einfach wegvereinbaren: Eine Klausel, die den Anspruch im Voraus ausschließt, gilt im Zweifel als grob unbillig und damit als unwirksam (§ 288 Abs. 6 BGB).

**Die typische Panne:** In der Mahnung stehen 10,00 € „Mahngebühr“ und keine Zinsen. Der Kunde zahlt die Rechnung und streicht die Gebühr, weil er sie für erfunden hält. Damit sind 40,00 € Pauschale und die Zinsen stillschweigend verschenkt. Rechnen Sie stattdessen Zinsen und Pauschale einzeln auf und lassen Sie die Gebührenzeile weg.

## Wie viele Mahnungen gehen dem Mahnbescheid voraus?

So viele, wie Sie für sinnvoll halten. Eine gesetzliche Mindestzahl gibt es nicht; wer zahlen will, zahlt nach der ersten Mahnung, und wer nicht zahlen will, ändert das auch nach der vierten nicht. Nach zwei Schreiben sollten Sie deshalb entscheiden statt weiter erinnern.

Das gerichtliche Mahnverfahren ist für genau diesen Fall gebaut: Bei einem Anspruch auf eine bestimmte Geldsumme in Euro erlässt das Gericht auf Antrag einen Mahnbescheid, ohne Ihre Forderung inhaltlich zu prüfen (§ 688 ZPO). Zuständig ist das Gericht an Ihrem eigenen Sitz, nicht das des Schuldners (§ 689 Abs. 2 ZPO). Viele Länder haben die Mahnverfahren dafür einem zentralen Mahngericht zugewiesen (§ 689 Abs. 3 ZPO); welches das für Sie ist, ermittelt das Formular. Den Antrag stellen Sie online über das [Antragsformular der deutschen Mahngerichte](https://www.online-mahnantrag.de/); das Formular selbst kostet nichts, die Gerichtsgebühr fällt trotzdem an.

Die Gerichtsgebühr richtet sich nach der Höhe Ihrer Forderung: Sie zahlen die Hälfte des Satzes aus der Gebührentabelle, mindestens 38,00 € (Nr. 1100 des Kostenverzeichnisses zum GKG). Bei 2.500,00 € Forderung beträgt der vollständige Satz 125,50 € (§ 34 GKG mit Anlage 2), die halbe Gebühr also 62,75 €. Beim maschinell erstellten Online-Antrag wird sie erst vor dem Vollstreckungsbescheid fällig (§ 12 Abs. 3 GKG). Erstatten muss sie Ihr Kunde; holen können Sie sie nur, wenn bei ihm etwas zu holen ist. Die Zustellung des Mahnbescheids wirkt wie eine Mahnung und hemmt zugleich die Verjährung.

**Was heißt das für Sie?** Bei einer unstrittigen Forderung lohnt das Inkassobüro selten. Es nimmt Ihnen Arbeit ab, erzeugt aber Kosten, die Ihr Kunde nur ersetzen muss, soweit sie als Verzugsschaden erstattungsfähig sind, und es kommt am Mahngericht ohnehin nicht vorbei. Für 62,75 € Gebühr bei 2.500,00 € Forderung kommen Sie selbst in zwei Schritten zum Ziel: Widerspricht Ihr Kunde nicht, beantragen Sie den Vollstreckungsbescheid, und erst der ist der Titel, aus dem sich vollstrecken lässt (§ 699 ZPO). Rechnet Ihr Kunde eigene Gegenforderungen auf oder bestreitet er die Leistung, führt der Weg dagegen zur Anwältin.

## Wann verjährt eine offene Rechnung?

Nach drei Jahren, gerechnet ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Eine Rechnung aus dem Jahr 2023 verjährt damit am 31.12.2026, unabhängig vom Rechnungsdatum innerhalb des Jahres.

Mahnen allein hilft gegen die Verjährung nicht. Die Frist hält ein Mahnbescheid, eine Klage oder ein Anerkenntnis des Schuldners auf; auch laufende Verhandlungen über die Forderung hemmen sie, bis eine Seite sie abbricht (§ 203 BGB). Wer alte Posten liegen lässt, sollte deshalb im November prüfen, welche Forderungen zum Jahresende fallen; der Antrag muss bis zum 31.12. beim Gericht sein. Mahnungen selbst bewahren Sie als Geschäftsbriefe sechs Jahre auf (§ 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 3 AO).

## Wie nimmt Saldy Ihnen das Mahnen ab?

Das eigentliche Problem beim Mahnen ist nicht der Brief, sondern die Frage, welche Rechnung überhaupt offen ist. Wer Zahlungseingänge im Online-Banking nachliest und Rechnungen in einer Tabelle führt, merkt zu spät, dass eine Teilzahlung kam oder ein Skonto gezogen wurde. Saldy ist eine Buchhaltung im Browser für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit Einnahmenüberschussrechnung und führt diesen Bestand selbst.

In jedem Tarif lesen Sie den Kontoauszug als CSV-Datei aus dem Online-Banking ein; jede Rechnung weiß danach, was noch aussteht, auch bei Teilzahlung, Skonto und Überzahlung. Ab Solo kommt das Mahnwesen mit Mahnstufen hinzu, dazu der Abruf Ihrer PayPal-Umsätze mit Ihren eigenen Zugangsdaten. Solo kostet 14,90 € im Monat inklusive Umsatzsteuer, Team 24,90 €; der kostenlose Tarif Free bleibt bei 0 € und fünf festgeschriebenen, also nicht mehr änderbaren Rechnungen im Monat, enthält das Mahnwesen aber nicht (Stand 28.10.2026, nachzulesen bei den [Preisen von Saldy](/preise)).

Saldy passt nicht, wenn Sie bilanzieren, Löhne abrechnen oder mit mehr als drei Personen in der Buchhaltung arbeiten. Für den Fall, der hier beschrieben ist, reicht es: Rechnung schreiben, Zahlung zuordnen, Mahnstufe auslösen. Verzugszinsen und die Pauschale rechnet Saldy nicht aus (Stand 28.10.2026); diese beiden Beträge ermitteln Sie mit der Tabelle weiter oben. [Kostenlos starten](/app.html?konto=neu) geht ohne Zahlungsdaten; die Mahnstufen schalten Sie frei, wenn Sie sie brauchen.

Eine Übersicht aller Beiträge finden Sie unter [Wissen rund um Rechnung und Steuer](/wissen); unklare Begriffe wie Verzug, Titel oder Vollstreckungsbescheid können Sie im [Lexikon nachschlagen](/blog/lexikon).

## Unsere Empfehlung: ein Datum in die Rechnung, dann zwei Schreiben

Schreiben Sie ein kalendermäßiges Zahlungsziel in jede Rechnung, denn das kostet nichts und verschafft Ihnen den Verzug ohne Schriftverkehr. Danach genügen zwei Schreiben: eine Mahnung mit neuer Frist und eine zweite, die Zinsen und Pauschale beziffert und den Mahnbescheid nennt. Geht dann nichts ein, beantragen Sie den Mahnbescheid, statt eine dritte Mahnung zu schicken. Bei Geschäftskunden holen Sie allein mit der Pauschale die Gerichtsgebühr zu großen Teilen wieder herein.

Diesen Beitrag hat die Saldy-Redaktion geschrieben; wer dahinter steht, lesen Sie auf der Seite [über das Unternehmen](/unternehmen).

**Hinweis:** Dieser Beitrag gibt den Stand vom 28.10.2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Trotz sorgfältiger Recherche können wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen. Bitte prüfen Sie die Angaben für Ihren Einzelfall anhand der verlinkten Quellen oder lassen Sie sich fachkundig beraten.

Saldy ersetzt keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden Ihre Steuerkanzlei und, bei streitigen Forderungen, Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt.


## Häufige Fragen

### Wie viele Mahnungen muss ich schreiben, bevor ich zum Gericht gehe?

Keine einzige, wenn Ihr Kunde bereits im Verzug ist. Das Gesetz kennt keine Mahnstufen; eine Zahlungsaufforderung nach Fälligkeit genügt für den Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB). Üblich sind zwei Schreiben: eine Mahnung mit neuer Frist und eine zweite mit letzter Frist und der Ankündigung des Mahnbescheids. Jedes weitere Schreiben kostet Zeit und zeigt dem Schuldner nur, dass nichts passiert.

### Darf ich für die erste Mahnung eine Gebühr verlangen?

Nicht für das Schreiben, das den Verzug erst auslöst. Ersetzen muss Ihr Kunde nur Kosten, die nach Eintritt des Verzugs entstehen (§ 286 Abs. 1 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 und 2 BGB). War er schon vorher in Verzug, etwa durch ein kalendermäßiges Zahlungsziel, sind die tatsächlichen Kosten erstattungsfähig, also Porto und Material. Eine selbst gewählte Pauschale von fünf oder zehn Euro können Sie dagegen nicht verlangen, solange Sie die Kosten nicht belegen.

### Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?

Seit dem 01.07.2026 liegt der Zinssatz bei 6,52 Prozent im Jahr. Bei einer Entgeltforderung aus einem Geschäft, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, sind es 10,52 Prozent. Grundlage ist der Basiszinssatz von 1,52 Prozent, auf den fünf beziehungsweise neun Prozentpunkte kommen (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Die Bundesbank gibt den Basiszinssatz zum 1. Januar und 1. Juli neu bekannt; der nächste Wert gilt ab dem 01.01.2027.

### Gilt die 40-Euro-Pauschale auch bei Privatkunden?

Nein. Den Anspruch auf 40,00 Euro haben Sie nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist (§ 288 Abs. 5 BGB). Bei Privatkunden bleiben Ihnen die Verzugszinsen und der Ersatz des tatsächlich entstandenen Verzugsschadens. Bei Geschäftskunden fällt die Pauschale je Entgeltforderung an, auch bei Abschlags- und Ratenzahlungen. Verlangen Sie später Kosten der Rechtsverfolgung, wird die Pauschale darauf angerechnet.

### Ab wann ist eine Rechnung ohne Mahnung in Verzug?

Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, gegenüber Verbrauchern allerdings nur, wenn Sie in der Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweisen (§ 286 Abs. 3 BGB). Früher tritt Verzug ein, wenn die Rechnung ein Datum nennt, etwa „zahlbar bis 15.11.2026“; dann genügt der Ablauf dieses Tages (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ist der Zugang unsicher, zählen bei Geschäftskunden 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung (§ 286 Abs. 3 Satz 2 BGB).


## Quellen

- [§ 286 BGB — Verzug des Schuldners, 30-Tage-Regel und Verbraucherhinweis (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html)
- [§ 288 BGB — Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden, Pauschale von 40 Euro (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html)
- [§ 247 BGB — Basiszinssatz, Anpassung zum 1. Januar und 1. Juli (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__247.html)
- [Deutsche Bundesbank — Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2026: Anpassung auf 1,52 % (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.bundesbank.de/de/presse/pressemitteilungen/bekanntgabe-des-basiszinssatzes-zum-1-juli-2026-anpassung-auf-1-52--941386)
- [§ 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html)
- [§ 199 BGB — Beginn der Verjährung mit Schluss des Entstehungsjahres (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html)
- [§ 203 BGB — Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html)
- [§ 147 AO — Aufbewahrung von Handels- und Geschäftsbriefen, sechs Jahre (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html)
- [§ 688 ZPO — Zulässigkeit des gerichtlichen Mahnverfahrens (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__688.html)
- [§ 689 ZPO — Zuständigkeit im Mahnverfahren und zentrale Mahngerichte (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__689.html)
- [§ 699 ZPO — Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des Mahnbescheids (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__699.html)
- [Anlage 1 GKG — Kostenverzeichnis Nr. 1100, Gebühr für den Mahnbescheid (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/anlage_1.html)
- [§ 34 GKG — Wertgebühren, Gebührentabelle in Anlage 2 (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__34.html)
- [§ 12 GKG — Zahlung der Gebühr vor Erlass des Mahnbescheids (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__12.html)
- [Online-Mahnantrag.de — Antragsformular der deutschen Mahngerichte (abgerufen am 28.10.2026)](https://www.online-mahnantrag.de/)
- [Saldy — Preise und Leistungen der Tarife (abgerufen am 28.10.2026)](https://saldy.de/preise)

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Saldy — Buchhaltung von der Rechnung bis zur Steuer. https://saldy.de
Dieser Text erklärt allgemeine Anforderungen und ersetzt keine steuerliche Beratung.
